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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung Parkgebührenordnung Klink

Die Gemeinde Klink informiert:

über die Änderung und mit Wirkung ab dem 01.11.2025 geltende Parkgebührenordnung der Gemeinde Klink. Gemäß § 3 Absatz 2 der Parkgebührenordnung gelten folgende Tarife zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr: 0,00 € für die ersten 30 Minuten, 1,20 € je dann weitere angefangene Stunde, 10,00 € für eine 24 Stundenkarte und 40,00 € für eine Monatskarte. Die Gebühr für den Jahresparkschein (§ 3 Abs. 6 der Parkgebührenordnung) für Einwohner der Gemeinde Klink beträgt 120,00 €. An folgenden Tagen ist das Parken kostenfrei: Neujahr, Karfreitag, Karsamstag, Ostersonntag, Ostermontag, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Heiligabend, 1. Weihnachtsfeiertag, 2. Weihnachtsfeiertag und Sylvester. Die Parkgebührenordnung der Gemeinde Klink vom 21.10.2025 finden Sie im Internet unter www.amt-slw.de, unter der Rubrik Verwaltung und Politik in den Kategorien Satzungen/Verordnungen - Gemeinde Klink.

gez. Thomas Beckmann
Bürgermeister