Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jabel hat in der Sitzung am 08.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung der
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02
„Schultenacker“
beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 12/26, 12/27, 13/1, 13/2, 13/3, 13/4, 13/5, 13/6, 13/8, 13/9, 13/10, 13/11, 13/12, 14/1, 14/2, 16/9, 16/12, 18/2, 18/3, 18/4, 18/5, 18/6, 18/7, 18/13, 18/14, 18/15, 18/17, 18/18, 18/19, 18/21, 18/22, 18/23, 18/26, 18/27, 18/28, 18/29, 18/30, 18/17, 18/18, 18/19, 18/20, 18/22, 18/25, 18/30, 18/31, 18/32, 18/33, 18/34, 18/35, 18/36, 19/2, 19/4, 19/5, 19/8, 19/12, 19/13, 20/9, in der Flur 5, Gemarkung Jabel und ist insgesamt ca. 2,44 Hektar groß.
Der bereits seit 1995 rechtkräftig gewordene Bebauungsplan Nr. 2 „Schultenacker“ in Jabel ist bezüglich der dort festgelegten Höhe der Grundstückseinfriedungen zu überarbeiten. Die Satzungsänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch in Form einer Textsatzung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Grenzen des vorhandenen B-Planes Nr. 2 und ist in der anliegenden Karte mit einer schwarzen Linie umrandet.
Der bereits rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 2 und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 können im Amt Seenlandschaft Waren zu den Öffnungszeiten und auf der Homepage des Amtes, unter der Rubrik Verwaltung und Politik, Bauleitplanung unter dem Link: https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html sowie auf dem Bau- und Planungsportal des Landes MV unter dem Link: https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Uebersicht/Details?type=bplan&id=578d27a0-433f-11e8-88d4-0bd56a9400c8
eingesehen werden.
29.10.2025