Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit einigen Jahren erfolgt die Bekanntgabe der Steuer- und Abgabenbescheide für die Grundsteuer A und B, die Hundesteuer, die Zweitwohnungssteuer und die Gebühren in Form von Mehrjahresbescheiden.
Das bedeutet, dass nur der Steuerpflichtige im Jahr 2024 einen neuen Mehrjahresbescheid erhält, bei dem es Veränderungen (durch z.B. Grundstücksverkäufe, An- und Abmeldungen von Hunden oder neuen Gebührenberechnungen, Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren usw.) im Jahre 2023 selbst gab oder ab 2024 geben wird.
Alle anderen Steuer- und Abgabepflichtigen begleichen auf der Grundlage des zuletzt erhaltenen Steuer- und Abgabenmehrjahresbescheides zu den Fälligkeiten 15.02.; 15.05; 01.07.; 15.08 und 15.11. ihre Beträge.
Möchten Sie auch in Zukunft Ihre termingerechten Zahlungen absichern, wäre eine Erteilung einer SEPA-Lastschrift an das Amt Seenlandschaft Waren, Sachgebiet Kasse sicherlich von Vorteil.