In allen Gemeinden des Amtes Seenlandschaft kann es möglicherweise ab dem Jahr 2024 erneut zu Änderungen in der Höhe der Hebesätze bzw. zu Änderungen der entsprechenden Satzungen kommen.
Mit Beschlussfassung der Satzungsänderungen durch die Gemeinden ist für die Veranlagung 2024 eine Erhöhung der oben aufgeführten Steuern/Abgaben zu erwarten bzw. nicht auszuschließen.
Die Bekanntgabe erfolgt nach deren Beschlussfassung.
Bis zum Erhalt neuer Abgabenbescheide gelten die bisherigen Mehrjahresbescheide weiter.