Gemeinde Klink
Die Gemeindevertretung Klink beabsichtigt die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12
„Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr/Bürgerhaus/Parkplatz“.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12 der Gemeinde Klink ist im beiliegenden Katasterauszug dargestellt und erstreckt sich auf eine Teilfläche des Flurstückes 227/13 in der Flur 1, Gemarkung Klink, mit einer Größe von ca. 9.000 m². Diese Fläche liegt direkt neben der B 192 kurz vor dem Orteingang Klink, im Anschluss an das dort befindliche Gewerbegebiet.
Der Vorentwurf sowie die Begründung sollen entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.
Der Bebauungsplan dient dem Zweck, diesen Bereich einer Bebauung zuzuführen. Der Ortsteil Klink verfügt bereits über einen Standort für die Feuerwehr, der jedoch nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht und keine bedarfsgerechte Feuerwehr bereitstellen kann.
Der nunmehr vorliegende Standort ist als ideal zu bezeichnen, da er für die Mitglieder der Feuerwehr gut zu erreichen ist und zeitgleich die Einsatzwege kurz sind, um einen optimalen Brandschutz zu gewährleisten. Aufgrund der besonderen Anforderungen durch den Betrieb einer Feuerwehr, eignet sich insbesondere ein Standort im Außenbereich.
Ziel der vorliegenden Satzung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen eine bauliche Entwicklung für die lokale Feuerwehr auf dem betreffenden Flurstück zu ermöglichen. Darüber hinaus soll der Standort weitere wichtige gemeindliche Funktionen beherbergen.
Um das Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB zu erfüllen soll der wirksame Flächennutzungsplan geändert werden.
Der Vorentwurf und die Begründung werden in der Zeit vom
vom 18.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024
zu jedermann Einsicht auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren, www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Bauleitplanung“ (Gemeinde Klink) sowie über das Bau- und Planungsportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitpläne für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4, Zimmer 30 (Haus 1), 17192 Waren während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt werden:
| montags | von 09:00 – 12:00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr |
| dienstags | von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr |
| mittwochs | von 09:00 – 12:00 Uhr |
| donnerstags | von 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Während der Auslegungsfrist kann Jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Klink, 24.11.2023