Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches
Abb. 2: vorhabenbezogener B-Plan Nr. 15 "Agrarsolaranlage am Dieken"– Geltungsbereich (schwarze Umgrenzung)
Gemeinde Grabowhöfe
Das Plangebiet befindet sich auf Ackerflächen östlich von Grabowhöfe zu beiden Seiten der Bahngleise und hat eine Größe von ca. 23 ha.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe hat in Ihrer Sitzung am 16.11.2022 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 15 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächensolaranlage gefasst. Zwischenzeitlich hat der Vorhabenträger (GME clean power AG) das Projekt überarbeitet und plant nun auf den gleichen Flächen eine Agrarsolaranlage (keine Freiflächenanlage). Ziel ist nun die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Agri-Photovoltaik. Diese ermöglicht die Aufstellung von beweglichen, der Sonne nachgeführten Solarmodulen und die gleichzeitige Bewirtschaftung der Fläche als Ackerland, gemäß DIN SPEC 91434. Eine Stromerzeugung parallel zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte wird angestrebt.
Der Geltungsbereich des B-Planes ist aufgeteilt in zwei Teilflächen mit Größen von 8 ha und 15 ha. Die Flächen sind von weiteren Ackerflächen, Waldflächen und einzelnen Bebauungen umgeben.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke und ist außerdem in dem anliegenden Lageplan dargestellt:
| Gemarkung: | Grabowhöfe | Flur: | 6 | Flurstück: | 264 |
| Gemarkung: | Grabowhöfe | Flur: | 9 | Flurstück: | 40 (teilweise) |
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 „Agrarsolaranlage am Dieken“ wird hiermit bekannt gemacht.
Außerdem wird die Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplans in vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 „Agrarsolaranlage am Dieken“ (ehem. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 "Freiflächensolaranlage Am Dieken") bekannt gemacht.
Der von der Gemeindevertretung Grabowhöfe in der Sitzung am 15.11.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 „Agrarsolaranlage am Dieken“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung können auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren, www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Bauleitplanung“ (Gemeinde Grabowhöfe) sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene während der Auslegungsfrist eingesehen werden.
Außerdem werden die Planunterlagen in der Zeit
vom 02.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024
zu jedermanns Einsicht im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4, Zimmer 30 (Haus 1), 17192 Waren während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
| montags | von 09:00 – 12:00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr |
| dienstags | von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00Uhr |
| mittwochs | von 09:00 – 12:00 Uhr |
| donnerstags | von 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail (kunstmann@amt-slw.de) oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.
Grabowhöfe, den 29.11.2023
Gemeinde Grabowhöfe
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 "Agrarsolaranlage am Dieken"