Gemeinde Grabowhöfe
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe hat in der Sitzung am 15.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 17 „Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Sommerstorf, zwischen Sommerstorf und dem sogenannten „Krähenberg“ und hat eine Größe von rund 33 ha. (siehe anliegender Geltungsbereich).
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden | durch Ackerflächen, |
| • | im Osten | durch Ackerfläche und die Straße zum Krähenberg, |
| • | im Süden | durch Ackerflächen, |
| • | im Westen | durch Ackerflächen und die alte Siloanlage Sommerstorf. |
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 13/2 und 12/2, in der Flur 5 der Gemarkung Sommerstorf.
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Agrar-Photovoltaik.
Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die Errichtung einer Agrar-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Diese ermöglicht die Aufstellung von beweglichen, der Sonne nachgeführten Solarmodulen und die gleichzeitige Bewirtschaftung der Fläche als Ackerland, gemäß DIN SPEC 91434. Eine Stromerzeugung parallel zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte wird angestrebt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren. Nach Erstellung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 17 „Agrarphotovoltaik Sommerstorf am Silo“ erfolgt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, bei der sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern kann.
Grabowhöfe, den 29.11.2023