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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Jabel

Gemeinde Jabel

Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 „Solarpark an der alten Güstrower Landstraße“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jabel hat in der Sitzung am 15.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15

„Solarpark an der alten Güstrower Landstraße“

beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortsverbindungsweges von Jabel nach Alt Gaarz, süd-westlich der alten Güstrower Landstraße und umfasst insgesamt ca. 47 ha.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 14/13, 14/12, 13/4, 6/1, 7/1 und teilweise das Flurstück 20/7, in der Flur 2 der Gemarkung Jabel. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:

im Norden

durch Wald- und Ackerflächen

im Osten

durch Wald- und Ackerflächen und die alte Güstrower Landstraße

im Süden

durch Wald- und Ackerflächen

im Westen

durch Wald- und Ackerflächen und den Ortsverbindungsweg von Jabel nach Alt Gaarz

Im anliegenden Lageplan ist der Geltungsbereich farblich dargestellt.

Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:

  • Festsetzung eines Sondergebietes für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage.

Die Gemeinde beabsichtigt mit diesem Bebauungsplan die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbarer Energie zu schaffen. Eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromerzeugung liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesrepublik.

Jabel, den 29.11.2023

gez. J.Güssmer
Bürgermeister