Gemeinde Jabel
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jabel hat in der Sitzung am 15.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15
„Solarpark an der alten Güstrower Landstraße“
beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortsverbindungsweges von Jabel nach Alt Gaarz, süd-westlich der alten Güstrower Landstraße und umfasst insgesamt ca. 47 ha.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 14/13, 14/12, 13/4, 6/1, 7/1 und teilweise das Flurstück 20/7, in der Flur 2 der Gemarkung Jabel. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden | durch Wald- und Ackerflächen |
| • | im Osten | durch Wald- und Ackerflächen und die alte Güstrower Landstraße |
| • | im Süden | durch Wald- und Ackerflächen |
| • | im Westen | durch Wald- und Ackerflächen und den Ortsverbindungsweg von Jabel nach Alt Gaarz |
Im anliegenden Lageplan ist der Geltungsbereich farblich dargestellt.
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
Festsetzung eines Sondergebietes für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage.
Die Gemeinde beabsichtigt mit diesem Bebauungsplan die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbarer Energie zu schaffen. Eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromerzeugung liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesrepublik.
Jabel, den 29.11.2023