Gemeinde Jabel
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jabel hat in der Sitzung am 15.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16
„Solarpark am Kieswerk Jabel 2024“
beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich nördlich der bereits vorhandenen Solarfreiflächenanlage, in der Nähe der ehemaligen Kiesabbauflächen und umfasst insgesamt ca. 50 ha.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 3, 17/3 und teilweise das Flurstück 9/4, in der Flur 3 der Gemarkung Jabel. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden | durch Waldflächen |
| • | im Osten | durch Ackerflächen |
| • | im Süden | durch die ehemaligen Kiesabbauflächen und den bereits vorhandenen Solarpark |
| • | im Westen | durch den Mühlensee und Ackerflächen |
Im anliegenden Lageplan ist der Geltungsbereich farblich dargestellt.
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
Festsetzung eines Sondergebietes für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage.
Die Gemeinde beabsichtigt mit diesem Bebauungsplan die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbarer Energie zu schaffen. Eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromerzeugung liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesrepublik.
Jabel, den 29.11.2023