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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Einwohnermeldeamt informiert

Abschaffung Kinderreisepass ab 01.01.2024

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

hiermit möchten wir Sie über die Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024 informieren. Es stehen ab diesem Zeitpunkt nur noch die unten aufgeführten Dokumente zur Verfügung. Wir bitten um rechtzeitige Beantragung der Dokumente für Ihre Kinder.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

* Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb von 6 Jahren so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument für Ihr Kind.

** Bitte beachten Sie: Der vorläufige Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden.

Bitte denken Sie daran, dass nicht in jedem Land die vorläufigen Dokumente akzeptiert werden! Sie können gerne beim Auswärtigem Amt (www.auswaertiges-amt.de) die Reisebestimmungen für das gewünschte Urlaubsland nachlesen.

Ihr Einwohnermeldeamt