Die Gemeinde Klink informiert über die, mit Wirkung des 01.01.2025 geltenden Parkgebührenordnung der Gemeinde Klink. Ab dem 01.01.2025 werden die öffentlichen zugänglichen Parkflächen, die der Gemeinde Klink gehören gebührenpflichtig. Gemäß § 3 Absatz 1 der Parkgebührenordnung teilt sich die Gemeinde Klink in zwei Gebiete auf.
Gebiet 1 - Ortsteil Klink, alle öffentlichen zugänglichen Parkflächen in den Straßen: Am Mühlenberg, Müritzstraße, Am Park, Uferstraße (mit Beschränkungen an der KiTa), Gemeindeweg, Schloßstraße, Schulstraße, Hafenstraße und der Parkplatz Badestelle Kölpinsee.
Gebiet 2 - Ortsteil Sembzin, öffentlicher Parkplatz am Dorfanger, Parktaschen Am Schlangenberg, Ortsteil Grabenitz und Ortsteil Eldenburg Süd.
Gemäß § 3 Absatz 2 der Parkgebührenordnung werden für diese Gebiete Gebühren erhoben. In beiden Gebieten gilt: 1,20 € Mindestgebühr für die erste Stunde, 1,20 € je weitere angefangene Stunde, 12,00 € für eine 24 Stundenkarte und 36,00 € für eine Monatskarte.
Für Einwohner der Gemeinde Klink besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Jahresparkschein in Höhe von 120,00 € zu erwerben. Dieser ist mit dem formgerechten „Antrag auf Erteilung eines Jahresparkscheines in der Gemeinde Klink gemäß § 3 Absatz 6 der Parkgebührenordnung der Gemeinde Klink“ an das Amt Seenlandschaft Waren zu stellen.
Die Parkgebührenordnung der Gemeinde Klink vom 24.10.2024, den formgerechten Antrag und die gebührenpflichtigen Parkflächen finden Sie im Internet unter www.amt-slw.de, unter der Rubrik Verwaltung und Politik in den Kategorien Satzungen/Verordnungen - Gemeinde Klink sowie unter gleicher Rubrik in der Kategorie Formulare.