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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Solarpark am Bioenergiestandort Schwenzin“ der Gemeinde Jabel

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Solarpark am Bioenergiestandort Schwenzin“ der Gemeinde Jabel

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jabel hat in öffentlicher Sitzung am 29.03.2023 für den in der nachfolgenden Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 „Solarpark am Bioenergiestandort Schwenzin“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 13. Mai 2023 im Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren bekannt gemacht.

Mit Beschluss vom 06.11.2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Jabel den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom August 2024, einschließlich der Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der Planbereich liegt an der östlichen Grenze von Jabel unweit nordwestlich des Ortsteils Schwenzin der Stadt Waren (Müritz), und südlich der Landstraße L 205. Durch den Plangeltungsbereich führt die Bahntrasse des RB 15 (Waren (Müritz) und Inselstadt Malchow). Das gut 20 ha große Gebiet umfasst in der Gemeinde Jabel, Gemarkung Damerow, Flur 2, Flurstücke 19, 23/3, 23/5, 23/7, 24, 25/1, 26/1, 29/4 und 33 (alle Flurstücke teilweise). Das Plangebiet umfasst das folgende dargestellte Gebiet:

Übersichtskarte mit Geltungsbereich:

Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, August 2024, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 09.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren unter www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Bauleitplanung“ veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz) während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Jabel elektronisch an: kunstmann@amt-slw.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Jabel ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 09.12.2024 bis zum 10.01.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren unter www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Bauleitplanung“ veröffentlicht.

Jabel, den 22.11.2024

gez. Johannes Güssmer
Bürgermeister

Die Bekanntmachung erfolgte am 07.12.2024 im Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren Nr. 12/2024.