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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „PV-Freiflächenanlage am Gutshaus Levenstorf“

Die Gemeindevertretung Peenehagen hat in ihrer Sitzung am 19.12.2022 den Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „PV-Freiflächenanlage am Gutshaus Levenstorf", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt. Außerdem wurde der Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 3 gefasst.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) dient der Beteiligung der Öffentlichkeit. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Planunterlagen eingesehen und Äußerungen hierzu abgegeben werden können.

Am östlichen Rand der Ortslage Levenstorf soll in einem rund 3,3 ha großen Plangebiet eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Es handelt sich um das Flurstück 15/3 der Flur 3 der Gemarkung Levenstorf. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von Strom durch Sonnenenergie. Nach dem derzeitigen Planungsstand kann die PV-Anlage eine Leistung von ca. 2,5 Megawatt Peak (MWp) erreichen. Dies entspricht einem Energieertrag von etwa 2,5 Mio. Kilowattstunden (kWh) und damit dem durchschnittlichen Stromverbrauch von ca. 460 Haushalten. Vorhabenträger ist die FEH Bauwerk GmbH, eine Tochtergesellschaft der Frankfurt Energy Holding.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

im Westen:

durch mehrere Gebäude der Ortslage Levenstorf (u. a. ehemaliges Gutshaus, Flurstücke 9/3, Flur 3, 18/7 und 18/8, jeweils Flur 2) und teilweise mit Gehölzen bestandene Flächen (Flurstück 17/2, Flur 3),

im Norden:

durch Grünlandflächen (Flurstück 18/12, Flur 3) und das Grundstück mit dem ehemaligen Wasserwerksgebäude (Flurstücke 13/2, Flur 3, 18/2, Flur 2),

im Osten:

durch Grünlandflächen (Flurstücke 18/12 und 47/4, beide Flur 2),

im Süden:

durch Grünlandflächen (Flurstück 47/4, Flur 2) und eine Waldfläche (Flurstück 22, Flur 3).

Der Plangeltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

Das Bauleitplanverfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der Satzung über den B-Plan Nr. 3 „PV-Freiflächenanlage am Gutshaus Levenstorf" mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vom

27.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023

im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz) während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

montags

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr

dienstags

09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

mittwochs

09:00 - 12:00 Uhr

donnerstags

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr.

Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren, www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik", „Bauleitplanung" für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 3 „PV-Freiflächenanlage am Gutshaus Levenstorf" schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „PV-Freiflächenanlage am Gutshaus Levenstorf" unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich zu den Entwürfen der Planzeichnung und der Begründung zum B-Plan liegen gemäß den rechtlichen Vorgaben u. a. folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor, die während der Auslegung der Planunterlagen eingesehen werden können:

  1. Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zum B-Plan,

  2. Angaben zur Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung als Gliederungspunkt 15 der Begründung zum B-Plan,

  3. Angaben zur speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung als Anlage zur Begründung des B-Planes,

  4. Blendanalyse als Anlage zur Begründung des B-Planes,

  5. Natura 2000-Vorprüfung (Verträglichkeit mit den im Umfeld des Vorhabens befindlichen internationalen Schutzgebieten nach Naturschutzrecht) als Anlage zur Begründung des B-Planes,

  6. eingegangene Stellungnahmen mit wesentlichen, umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Die vorgenannten Unterlagen enthalten u. a. folgende Arten wesentlicher, umweltbezogener Informationen:

Informationen zum Schutzgut Mensch
  • Im Rahmen einer Blendanalyse wurden im Oktober 2022 mögliche Blend- und Störwirkungen in der Nachbarschaft der geplanten PV-Anlage untersucht.

  • Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte weist in seiner Stellungnahme u. a. auf Notwendigkeiten hin, vertragliche Regelungen zum Brandschutz zu treffen und die Blendungssituation betroffener Immissionsorte zu analysieren.

  • Von einem Anwohner wird auf verschiedene mögliche negative Auswirkungen der Planung auf die Wohnsituation in der Nachbarschaft der geplanten PV-Anlage hingewiesen. Es werden Vorschläge für Änderungen an der Planung unterbreitet.

Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
  • Das Forstamt Stavenhagen weist in seiner Stellungnahme auf die Betroffenheit von Waldflächen hin.

  • Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte macht in seiner Stellungnahme auf angrenzende internationale Schutzgebiete nach Naturschutzrecht und Aussagen des Gutachtlichen Landschaftsrahmenplanes zum Plangebiet aufmerksam.

  • Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte weist in ihrer Stellungnahme u. a. auf die mögliche Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten, auf gesetzlich geschützte Biotope, die bisherige Nutzung des Plangebietes und auf Artenschutzbelange hin.

  • Für den gutachterlichen Fachbeitrag zum Artenschutz wurden 2022 umfangreiche Untersuchungen zur Berücksichtigung der pflanzen- und tierartenschutzrechtlichen Erfordernisse gemäß Bundesnaturschutzgesetz durchgeführt. Enthalten sind darin z. B. Aussagen zum Bestand, zur möglichen Gefährdung und zu Vermeidungs-, Minderungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen.

  • In der Begründung zum B-Plan und im Umweltbericht als Bestandteil der Begründung werden weitere Angaben zum Bestand der Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt gemacht und die Auswirkungen der Planung beschrieben. Diese Angaben enthalten auch u. a. Aussagen zu Möglichkeiten der Vermeidung und Verminderung und zum Ausgleich negativer Auswirkungen gemäß den Vorgaben der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.

  • In einer gutachterlichen Vorprüfung wurden 2022 die Auswirkungen des Vorhabens auf die internationalen Schutzgebiete gemäß Naturschutzrecht, die sich im Umfeld des Vorhabens befinden, untersucht (Unterlage zur Natura 2000-Verträglichkeit des Vorhabens).

  • Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. weist in seiner Stellungnahme auf Möglichkeiten und Notwendigkeiten hin, die geplante PV-Anlage möglichst naturnah und umweltverträglich zu gestalten.

  • Von einem Anwohner wird auf mögliche negative Auswirkungen der Planung auf diese Schutzgüter hingewiesen; es werden Vorschläge für Änderungen an der Planung unterbreitet.

Informationen zum Schutzgut Boden
  • Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte weist in seiner Stellungnahme u. a. auf die rechtlichen Vorgaben zum Bodenschutz hin; es werden Grundsätze zum sparsamen und schonenden Umgang mit dem Boden im Plangebiet aufgeführt und der Umgang mit möglicherweise anfallenden Abfällen thematisiert.

  • Der Umweltbericht in der Begründung zum B-Plan enthält u. a. Angaben zu den Bodenverhältnissen im Plangebiet, zu den Auswirkungen des Vorhabens auf den Boden und zu Vermeidungsmaßnahmen.

  • Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. macht in seiner Stellungnahme u. a. den Vorschlag, bei der Umsetzung des Vorhabens eine bodenkundliche Baubegleitung durchzuführen.

Informationen zum Schutzgut Wasser
  • Die Untere Wasserbehörde macht in ihrer Stellungnahme auf den notwendigen Schutz des Grundwassers aufmerksam und nennt entsprechende rechtliche Vorgaben.

  • Der Umweltbericht in der Begründung zum B-Plan enthält u. a. Angaben zu den Grundwasserverhältnissen im Plangebiet, zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser und zu Vermeidungsmaßnahmen.

Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
  • Aus den eingegangenen Stellungnahmen liegen keine klima- oder lufthygienisch relevanten Informationen vor. Der Umweltbericht als Teil der Begründung zum B-Plan enthält u. a. Angaben zu den klimatischen Bedingungen, denen das Plangebiet unterworfen ist, und zu möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Klima und Luft.

Informationen zum Schutzgut Landschaft
  • Die Begründung zum B-Plan und der Umweltbericht enthalten u. a. Angaben zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild und die Möglichkeiten der Vermeidung negativer Auswirkungen. Der B-Plan trifft u. a. Festsetzungen zur maximalen Höhe baulicher Anlagen und zur Eingrünung.

  • Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. zeigt in seiner Stellungnahme Maßnahmen auf, wie die geplante PV-Anlage möglichst landschaftsbildverträglich gestaltet werden könnte.

  • Von einem Anwohner wird auf negative Auswirkungen der Planung auf das Orts- bzw. Landschaftsbild hingewiesen; es werden Vorschläge für Änderungen an der Planung unterbreitet.

Informationen zum Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
  • Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V weist in seiner Stellungnahme auf die Betroffenheit eines Bodendenkmals hin. Im B-Plan ist dieses Bodendenkmal zeichnerisch dargestellt. Es werden rechtliche Regelungen genannt, die in Bezug auf das Bodendenkmal und weitere mögliche archäologische Funde zu beachten sind.

  • Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte macht in ihrer Stellungnahme Angaben zu Baudenkmalen, die dem Plangebiet benachbart sind. Es werden Maßnahmen genannt, die dazu dienen sollen, negative Auswirkungen auf die Baudenkmale zu vermindern.

  • Von einem Anwohner wird auf negative Auswirkungen der Planung auf die Baudenkmale hingewiesen; es werden Vorschläge für Änderungen an der Planung unterbreitet.

Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete
  • Die Begründung zum B-Plan mit dem Umweltbericht, die Natura 2000-Vorprüfung sowie u. a. die Stellungnahmen des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte enthalten Angaben zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht und den möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf diese Gebiete.

Weitere Angaben zu allen vorgenannten Schutzgütern sind der Begründung zum B-Plan mit dem Umweltbericht, dem Fachbeitrag Artenschutz, der Natura 2000-Vorprüfung, der Blendanalyse und den ausliegenden Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Vorentwurf des B-Planes zu entnehmen.

Peenehagen, den 01.02.2023

gez. Christiane Haack
Bürgermeisterin