Titel Logo
Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 2/2023
Informationen aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einladung zur Mitgliederversammlung derJagdgenossenschaft Kargow

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kargow

Datum:
Mittwoch, den 29.03.2023

Uhrzeit:

18.00 Uhr

Ort:

Gemeindehaus Kargow, Federower Straße 13

Unter Einhaltung der aktuellen Corona-Regeln!

werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kargow gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Damit die Versammlung rechtzeitig beginnen kann, werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, sich ab 17.00 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden. Das Eigentum ist durch aktuelle (nicht älter als 6 Monate) Grundbuchauszüge nachzuweisen.

Geschäftsordnung

TOP 1

Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

TOP 2

Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

TOP 3

Informationen

TOP 4

Wahl des Vorstandes (Funktionen der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers,

Stellvertretung, Schriftführung und Kassenverwaltung)

TOP 5

Wahl von 2 Kassenprüfer

TOP 6

Verschiedenes / Sonstiges

TOP 7

Schlusswort der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers

Anmerkung:

In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.

Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden, deshalb ist einer der Eigentümerinnen/Eigentümer von den übrigen Miteigentümerinnen/Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, dies gilt auch für Eheleute.

Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Kargow, den 02.02.2023

gez. Matthias Kagel
Bürgermeister Gemeinde Kargow und Notvorstand der Jagdgenossenschaft Kargow