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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Abbildung 1: Übersichtslageplan, unmaßstäblich (Plangebiet = rote Umrandung)

Abbildung 2: Räumlicher Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (rosa/graue Linien = Erklärungssatzung, dunkelrote Balkenlinien = Ergänzungssatzung), unmaßstäblich

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den bebauten Ortsteil Alt Schönau der Gemeinde Peenhagen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung Peenehagen hat beschlossen, eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB zum Ortsteil „Alt Schönau“ aufzustellen.

Mit dem Planungsinstrument der Klarstellungssatzung sollen Zweifel an der räumlichen Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von „Alt Schönau“ ausgeräumt werden, da die aus dem Jahr 1995 beschlossene Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils „Alt Schönau“ aufgrund eines Verfahrensfehlers nicht in Kraft trat.

Durch die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung stehen der Gemeinde außerdem drei zusätzliche Flächen für Wohnbebauungen zur Verfügung. Diese drei Teilflächen (Tf 1, Tf 2 und Tf 3) nehmen Bezug auf die vorhandene Erschließung und die bauliche Ortsstruktur. Damit können mit diesem vereinfachten Planungsinstrument auch diese Baulandpotenziale berücksichtigt und für den ergänzenden Siedlungsausbau zur Verfügung gestellt werden.

Diese Form der Ortsentwicklung schöpft die vorhandene Innenentwicklungsmöglichkeit aus, trägt zum Boden- und Landschaftsschutz bei, sorgt für eine kompakte Siedlungsentwicklung und reduziert die Flächenneuinanspruchnahme im Außenbereich, indem die Ausweisung neuer Baugebiete vermieden wird. Durch diese Form der Grundstücksbereitstellung für Wohnbauzwecke, werden zudem die vorhandenen Infrastrukturanlagen besser ausgelastet und schließlich Investitionskosten miniert. Darüber hinaus verfolgt die Gemeinde Peenehagen mit der Baulandschaffung auch das Ziel, bereits ortsansässige Bürger und deren Kinder und Enkel im Ort zu halten, Wohnbauflächen für junge Familien zur Verfügung zu stellen und den Ort auch für zuziehende Familien mit Bedarf an Wohnfläche attraktiv zu halten.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst ein ca. 11,7 ha großes, zum großen Teil bebautes Gebiet, deren Flächen zu den Fluren 1, 2 und 3 Gemarkung Alt Schönau gehören. Im Westen befindet sich das Fließgewässer „Graben aus Alt Schönau“ (Kennung: DERW_DEMW_OPEE-1100).

Die drei Ergänzungsteilflächen (TF 1-3) der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfassen ca. 1,3 ha. Betroffen sind teilweise die Flurstücke 291 (Flur 1), 6/1 (Flur 3), 5/4 (Flur 3) und 7/1 (Flur 3) sowie 57/1 (Flur 2).

Die Geltungsbereiche der Teilflächen 1 und 2 grenzen:

im Nordwesten an Grünland,

im Nordosten an den asphaltieren Weg „Am Gutshaus“ sowie bebaute Grundstücke,

im Osten an den asphaltierten Weg „An de Bäk“ an

Der Geltungsbereich der Teilfläche 3 grenzt:

im Norden an die Straße „Kranichwinkel“ sowie an die bestehenden Wohngebäude an, die innerhalb des seit 1994 rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Peenehagen Eigenheimsiedlung Nord- Alt Schönau Nr. 1“ liegt.

im Süden an den asphaltieren Weg „Am Gutshaus“ sowie bebaute Grundstücke an,

im Osten an Ackerland,

im Westen an die Landestraße „Warener Chaussee - L 202“ an.

Die Abbildung 1 stellt die räumliche Lage dar. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs kann dem Lageplan der Abbildung 2 entnommen werden.

Die Gemeindevertretung Peenahagen hat in der öffentlichen Sitzung am 05.12.2023 die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den bebauten Ortsteil Alt Schönau gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

In diesem vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Information verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 2 BauGB abgesehen.

In der gleichen Sitzung hat die Gemeindevertretung Peenehagen den Entwurf in der Fassung vom Dezember 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteilgung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den bebauten Ortsteil Alt Schönau der Gemeinde Peenhagen mit der Planzeichnung, der Begründung, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung in der Zeit vom

19. Februar - 22. März 2024

auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren, https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html (Gemeinde Peenehagen) veröffentlicht und können dort während der Auslegungsfrist eingesehen werden.

Die zu veröffentlichen Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Während der Dauer der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen als Stellungnahmen zu dem Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung vorgebracht werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: architekt@as-neubrandenburg.de

Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, etwa per Post an das Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz)

oder

per Mail an: poststelle@amt-slw.de

oder

zur Niederschrift im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren während der Dienststunden:

montags

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14:00 Uhr - 15.30 Uhr

dienstags

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr

mittwochs

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

donnerstags

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie zusätzlich nach Terminvereinbarung unter Tel.: 03991 628-131.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im oben genannten Zeitraum im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz) öffentlich ausliegen (andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 und Satz 4 Nr. 4 BauGB).

Zusätzlich zu den Entwürfen der Planzeichnung und der Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung liegen gemäß den rechtlichen Vorgaben u. a. folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor, die während der Auslegung der Planunterlagen eingesehen werden können:

1.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand: 10/2023) als Anlage zur Begründung der Satzung,

Die vorgenannten Unterlagen enthalten u. a. folgende Arten wesentlicher, umweltbezogener Informationen:

Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wurden Untersuchungen zur Berücksichtigung der pflanzen- und tierartenschutzrechtlichen Erfordernisse gemäß Bundesnaturschutzgesetz durchgeführt. Enthalten sind darin z. B. Aussagen zum Bestand, zur möglichen Gefährdung und zu Vermeidungs-, Minderungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen.

-

In der Begründung zur Satzung werden weitere Angaben zum Bestand gemacht und die Auswirkungen der Planung beschrieben.

-

Auch der durch die zukünftige Versiegelung der Flächen vorzunehmende Kompensationsbedarf wurde ermittelt sowie die Erbringung des notwendigen Ausgleichs über ein Ökokonto.

Peenehagen, den 18.12.2023

gez. Christiane Haack
Bürgermeisterin