Titel Logo
Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung

Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches

Abb. 2: vorhabenbezogener B-Plan Nr. 15 "Agrarsolaranlage am Dieken"- Geltungsbereich (schwarze Umgrenzung)

Gemeinde Grabowhöfe

Bekanntmachung

Verlängerung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 "Agrarsolaranlage am Dieken" der Gemeinde Grabowhöfe (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB)

Das Plangebiet befindet sich auf Ackerflächen östlich von Grabowhöfe zu beiden Seiten der Bahngleise und hat eine Größe von ca. 23 ha.

Planungsziel- und Zweck:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe hat in Ihrer Sitzung am 16.11.2022 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 15 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächensolaranlage gefasst. Zwischenzeitlich hat der Vorhabenträger (GME clean power AG) das Projekt überarbeitet und plant nun auf den gleichen Flächen eine Agrarsolaranlage (keine Freiflächenanlage). Ziel ist nun die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Agri-Photovoltaik. Diese ermöglicht die Aufstellung von beweglichen, der Sonne nachgeführten Solarmodulen und die gleichzeitige Bewirtschaftung der Fläche als Ackerland, gemäß DIN SPEC 91434. Eine Stromerzeugung parallel zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte wird angestrebt.

Der Geltungsbereich des B-Planes ist aufgeteilt in zwei Teilflächen mit Größen von 8 ha und 15 ha. Die Flächen sind von weiteren Ackerflächen, Waldflächen und einzelnen Bebauungen umgeben.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke und ist außerdem in dem anliegenden Lageplan dargestellt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 „Agrarsolaranlage am Dieken“ wird hiermit bekannt gemacht.

Außerdem wird die Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplans in vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 „Agrarsolaranlage am Dieken“ (ehem. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 "Freiflächensolaranlage Am Dieken") bekannt gemacht.

Der von der Gemeindevertretung Grabowhöfe in der Sitzung am 15.11.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 „Agrarsolaranlage am Dieken“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung können auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren, www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Bauleitplanung“ (Gemeinde Grabowhöfe) sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene während der Auslegungsfrist eingesehen werden.

Außerdem werden die Planunterlagen in der Zeit vom

vom 19.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024

weiterhin zu jedermanns Einsicht im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4, Zimmer 30 (Haus 1), 17192 Waren während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags

von 09:00 - 12:00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr

dienstags

von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00Uhr

mittwochs

von 09:00 - 12:00 Uhr

donnerstags

von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung erfolgte bereits in der Zeit vom 02.01. bis 02.02.24. Aufgrund eines erhöhten Informationsbedarfes, der in der Gemeindevertretersitzung am 31.01.24 von einigen Bürgern der Gemeinde bekundet wurde, wird die Auslegung nun bis zum 18.03.24 verlängert. Aus diesem Grund wird am 27.02.24 zusätzlich eine Informationsveranstaltung im Gemeindehaus stattfinden. Eine Einladung dazu befindet sich separat in diesem Landkurier.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail (kunstmann@amt-slw.de) oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.

Grabowhöfe, den 02.02.2024

gez. Enrico Malow
Bürgermeister

Anlage zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 "Agrarsolaranlage am Dieken" der Gemeinde Grabowhöfe

Gemeinde Grabowhöfe

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15

"Agrarsolaranlage am Dieken"

Abbildung für die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange