Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Wangelin hat in Ihrer Sitzung am 05.12.2023 den Beschluss zur Aufstellung des vB-Planes Nr. 10 „Solarpark Liepen 2“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächensolaranlage gefasst. Ziel war die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke und ist außerdem in dem anliegenden Lageplan dargestellt:
| Gemarkung: | Liepen Flur: | 1 Flurstück: 29/4 |
| Gemarkung: | Liepen Flur: | 1 Flurstück: 29/5 |
Am 21.01.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Wangelin die Einstellung des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark Liepen 2“ beschlossen. Eine Weiterführung der Bauleitplanung (Baurechtschaffung für Freiflächensolaranlagen) ist nicht gewünscht. Entsprechend wird der Aufstellungsbeschluss vom 05.12.2023 aufgehoben (§ 1 Abs. 8 BauGB).
Hohen Wangelin, den 03.02.2025
Anlage zur Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 "Solarpark Liepen 2" der Gemeinde Hohen Wangelin
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 "Solarpark Liepen 2"
Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches (rot hinterlegt)
Abb. 2: vorhabenbezogener B-Plan Nr. 10 "Solarpark Liepen 2“ Geltungsbereich (rot hinterlegt)