Nationalparkamt Müritz
Schlossplatz 3
17237 Hohenzieritz
Im Rahmen der anstehenden Forsteinrichtung erfolgen in den entsprechenden NATURA 2000-Gebieten des Müritz-Nationalparks gemäß Artikel 11 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen („FFH-Richtlinie“) auch die notwendigen Aufnahmen für die Zustandsüberwachung der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume. Die EU-Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, diese Aufnahmen in einem 6-jährigen Turnus zu wiederholen und in einem Bericht zusammenzufassen.
Für die Wälder des Müritz-Nationalparks einschließlich der waldbestockten NATURA 2000-Gebiete wurde von der Landesforstanstalt MV zuletzt 2013 ein Fachbeitrag Wald mit den typischen Wald-Lebensraumtypen als Teil der Managementplanung erarbeitet und dazu eine umfassende Inventur der Nationalparkwälder durchgeführt.
Bei der diesjährigen Aufnahme werden von der Landesforstanstalt MV wieder die gleichen Merkmale und Kriterien erfasst und bewertet, um den Erhaltungszustand der jeweiligen Wald-Lebensraumtypen dokumentieren und vergleichen zu können.
Dazu gehören Daten wie u.a. Baumart, Alter, Durchmesser, Schlussgrad,
Bestandesmischung, Standort, aber auch Aufnahmen der Störzeiger, der noch heute sichtbaren Bearbeitung oder der forstlichen Erschließung. Da Wälder dynamische Ökosysteme sind, sind Veränderungen im Nationalpark mit seiner inzwischen ausschließlich natürlichen Entwicklung besonders interessant.
Rechtliche Grundlage für die Erfassung und Darstellung des Erhaltungszustandes der Wälder bildet § 37 LWaldG M-V. Aus den ermittelten Daten wird ein Zustandsbericht für das jeweilige NATURA 2000-Gebiet erarbeitet, der allen beteiligten Waldeigentümern zur Verfügung gestellt wird - wie auch schon beim Fachbeitrag Wald. Eine Planung forstwirtschaftlicher Nutzungen und Maßnahmen bleibt für den Nationalpark als Großschutzgebiet ausgeschlossen.
Zur Zustandsermittlung und Bestandserhebung sind Ortsbegehungen in den Wäldern des Müritz-Nationalpark erforderlich. Die Geländearbeiten beginnen ab dem 01.02.2025. Die von der Landesforstanstalt MV beauftragten Unternehmen dürfen zur Wahrnehmung dieser Aufgaben nach § 6 Absatz 1 BNatSchG und § 9 NatSchAG M-V in Verbindung mit § 37 LWaldG M-V Waldgrundstücke unabhängig vom Eigentum betreten. Die Beauftragten führen auf den Flächen des Nationalparks ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des Nationalparkamtes Müritz mit sich.
Für Rückfragen zu den Geländearbeiten stehen für Auskünfte folgende Ansprechpersonen des Nationalparkamtes zur Verfügung:
| Nationalparkamt | Distrikt | Distriktleiter/Leiterin | Kontakt |
| Müritz | Serrahn | Herr Pauli | 01 73 – 6 00 79 35 |
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| Müritz-Süd | Herr Dittmer | 01 73 – 6 00 77 35 |
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| Müritz-Ost | Herr Eggert | 01 73 – 6 00 74 49 |
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| Müritz-Mitte | Herr Barofke | 01 73 – 6 00 75 51 |
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| Müritz-West | Frau Römer | 01 73 – 6 00 73 46 |
Sollten Sie weitere Fragen zum Ablauf der Zustandsüberwachung haben, können Sie sich gerne an das Nationalparkamt Müritz, Schloßplatz 3, 17237 Hohenzieritz, Tel. 0385 588 6360 wenden.
Im Auftrag