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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 06 „Solarpark am Devener Weg“

  • Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Das Plangebiet befindet sich ca. 1,5 km westlich der Ortslage Groß Plasten und nordöstlich des Ortsteils Schloen der Gemeinde Schloen-Dratow und umfasst ca. 26,5 Hektar.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1, 2, 4, 6, 7 und 14 in der Flur 1, Gemarkung Groß Plasten. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:

im Norden

durch Wald- und Ackerflächen

im Osten

durch Wald- und Ackerflächen

im Süden

durch Ackerflächen

im Westen

durch Wald und Ackerflächen

Übersichtsplan ohne Maßstab

Planungsziel:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark am Devener Weg“ schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Das Projekt leistet einen Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien durch „grüne“ Stromerzeugung und berücksichtigt damit die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbaren Energien, was im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesrepublik liegt. Durch die Festsetzung verbindlicher Regelungen soll die bauliche und sonstige Nutzung des Plangebietes gesteuert und damit eine geordnete sowie nachhaltige städtebauliche Entwicklung entsprechend § 1 Abs. 3 und 5 BauGB gewährleistet werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer Veröffentlichung des Vorentwurfes. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06 „Solarpark am Devener Weg“ wird hiermit bekannt gemacht.

Der von der Gemeindevertretung Groß Plasten in der Sitzung am 09.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 „Solarpark am Devener Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung werden in der Zeit

vom 24.02.2025 bis einschließlich 31.03.2025

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren unter: Amt Seenlandschaft Waren (Gemeinde Groß Plasten) veröffentlicht.

Während der Veröffentlichung kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf vortragen. Diese sollen elektronisch, per Mail an poststelle@amt-slw.de (Amt Seenlandschaft) abgegeben werden.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4, Zimmer 30 (Haus 1), 17192 Waren während folgender Zeiten möglich (öffentliche Auslegung für jedermann):

montags

von 09:00 - 12:00 Uhr

dienstags

von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

donnerstags

von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Nach telefonischer Rücksprache sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich (vorrangig per Mail aber auch per Post) oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Groß Plasten ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 24.02.2025 bis zum 31.03.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren (https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html) veröffentlicht.

Groß Plasten, den 05.02.2025

gez. Rene Petzke
Bürgermeister