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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Mitteilung

Wichtige Information an alle Bürger und Einwohner des Amtsbereiches – Amt Seenlandschaft Waren

über die Erhebung der Grundsteuer, Hundesteuer, Gebühr Wasser- und Bodenverband, Gewerbesteuer sowie alle weiteren Abgaben und Steuern ab dem Jahr 2026.

In allen Gemeinden des Amtes Seenlandschaft wird es möglicherweise ab dem Jahr 2026 zu Änderungen in der Höhe der Hebesätze bzw. zu Änderungen der entsprechenden Satzungen kommen.

Mit Beschlussfassung der Satzungsänderungen durch die Gemeinden, und damit der Hebesätze für die Grundsteuern sowie aller oben aufgeführten Steuern/Abgaben/Gebühren, ist für die Veranlagung 2026 eine Erhöhung zu erwarten bzw. nicht auszuschließen.

Die Bekanntgabe der Hebesätze erfolgt nach deren Beschlussfassung.

Bis zum Erhalt neuer Abgabenbescheide gelten die bisherigen Mehrjahresbescheide weiter bzw. die ausgewiesenen Vorauszahlungen auf den Steuerbescheiden.

Bitte begleichen Sie diese Vorauszahlungen zu den Fälligkeiten 15.02.; 15.05; 01.07.; 15.08 und 15.11.

Möchten Sie auch in Zukunft Ihre termingerechten Zahlungen absichern, wäre eine Erteilung einer SEPA-Lastschrift an das Amt Seenlandschaft Waren, Sachgebiet Kasse sicherlich von Vorteil. Bitte prüfen Sie in diesem Zusammenhang eventuell bestehende Abbuchungsaufträge. Auf den jeweiligen Steuerbescheiden ist diese Information über die Abbuchung vermerkt.

Waren, den 2025-12-09

gez. Müller/Panek
AZDF/Steuern

Wichtige Information an alle Bürger und Einwohner des Amtsbereiches – Amt Seenlandschaft Waren

über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“, „Müritz“, „Nebel“ und „Obere Havel/Obere Tollense“ ab dem Jahr 2026.

Nach Festsetzung der Verbandsgebiete durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie haben sich in den Gemeinden des Amtes Seenlandschaft Waren Änderungen in der Verbandszuordnung ergeben. Weiterhin musste nach Rücksprache mit den zuständigen Wasser- und Bodenverbänden (WBV) festgestellt werden, dass durch Preissteigerungen und sinkender Landeszuschüsse sowie durch negative Witterungseinflüsse oder defekte Rohrleitungen die Haushaltslage der Wasser- und Bodenverbände sehr angespannt ist. Zum Jahresende werden von den Wasser- und Bodenverbänden die Verbandsversammlungen mit Beschlussfassung des Haushaltsplanes für das Jahr 2026 und der neuen Hebesätze durchgeführt.

Aus diesen Gründen werden Änderungen der Hebesätze sowie der Satzungen der Gemeinden für die Veranlagung der Gebühren Wasser- und Bodenverband aller oben genannter Wasser- Bodenverbände für das Jahr 2026 bereits angekündigt bzw. sind nicht auszuschließen.

Die Bekanntgabe erfolgt nach deren Beschlussfassung.

Zum Einzugsgebiet des WBV „Obere Peene“ gehören folgende Gemeinden:

Groß Plasten, Kargow, Torgelow am See, Hohen Wangelin, Klocksin, Vollrathsruhe, Peenehagen, Schloen- Dratow, Moltzow, Grabowhöfe, Jabel

Zum Einzugsgebiet des WBV „Müritz“ gehören folgende Gemeinden:

Kargow, Klink, Torgelow am See, Hohen Wangelin, Klocksin, Vollrathsruhe, Peenehagen, Schloen-Dratow, Moltzow, Grabowhöfe, Jabel

Zum Einzugsgebiet des WBV „Nebel“ gehören folgende Gemeinden:

Hohen Wangelin, Jabel, Klocksin, Vollrathsruhe

Zum Einzugsgebiet des WBV „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg gehören folgende Gemeinden:

Kargow, Schloen-Dratow

Bis zum Erhalt neuer Abgabenbescheide sind die bisherigen Mehrjahresbescheide weiterhin gültig.

Waren, 2025-12-09

gez. Müller/Panek
AZDF/Steuern