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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Veröffentlichung des Vorentwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans Kargow

in Verbindung mit dem vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 "Solarpark Kargow - Unterdorf 2" und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Kargow – Unterdorf an der Bahn“ der Gemeinde Kargow

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Kargow haben in ihrer Sitzung am 08.03.2022 den Antrag des Vorhabenträgers zwecks Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Kargow befürwortet und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Kargow – Unterdorf 2“ der Gemeinde Kargow beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 8,1 ha. Das Plangebiet betrifft die Flurstücke 364/2 und eine Teilfläche aus 365/1 der Flur 2, Gemarkung Kargow. Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine zwischenzeitlich genutzte Ackerfläche, die sich größtenteils innerhalb des Rahmenbetriebsplanes für einen Kiestagebau befindet.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Kargow haben in ihrer Sitzung am 07.10.2025 den Antrag der AD Kargow GmbH zwecks Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Kargow befürwortet und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Kargow – Unterdorf an der Bahn“ der Gemeinde Kargow beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 1, Gemarkung Kargow in Gänze die Flurstücke 362/2, 366/2 und 373 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 367. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 28,9 ha. Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine zurzeit landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche.

Das Plangebiet ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Die Gemeindevertretung Kargow hat in Ihrer Sitzung am 20.01.2026 beschlossen die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilbereiche der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 6 und Nr. 8 der Gemeinde Kargow voranzutreiben. Der Vorentwurf soll zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 ausgelegt sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und an die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB versendet werden.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und der Vorentwurf des o. g. Bauleitplanes mit der dazugehörigen Begründung und Umweltprüfung werden zur Möglichkeit der Einsichtnahme gem. § 3 Abs. 1 BauGB

vom 16.02.2026 bis 23.03.2026

im Internet auf der Homepage des Amtes Seenlandschaft Waren unter der Internetseite Amt Seenlandschaft Waren veröffentlicht.

Zusätzlich liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen als eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während des Auslegungszeitraumes

vom 16.02.2026 bis 23.03.2026

im Amt Seenlandschaft Waren, Bauamt, Warendorfer Str. 4 in 17192 Waren/Müritz, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Weiterhin werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de) zugänglich gemacht.

Innerhalb der oben genannten Frist können Stellungnahmen zum Vorentwurf der Satzung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilbereiche der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 6 und Nr. 8 der Gemeinde Kargow abgegeben werden:

1.

elektronisch übermittelt an folgende mail Adresse: kunstmann@amt-slw.de

2.

schriftlich an die Amtsverwaltung Amt Seenlandschaft Waren, Bauamt, Warendorfer Str. 4 in 17192 Waren/Müritz, Fax: 03991/628-122

3.

oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung Amt Seenlandschaft Waren zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Sachverhalt:

Das Planungsziel der 3. Änderung des FNP besteht darin, auf den Flächen der Geltungsbereiche der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 6 und Nr. 8 die gemeindliche Flächennutzung für die damit in Verbindung stehende sonstige Sondergebietsnutzung mit Zweckbestimmung Photovoltaikanlage vorzubereiten, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch zu entsprechen.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch) zu Aufstellung der beiden Bebauungspläne.

Die 3. Änderung umfasst zwei Teilbereiche welche im wirksamen Flächennutzungsplan überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt sind.

Diese Flächen sollen im 3. Änderungsverfahren den Festsetzungen der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 6 und Nr. 8 der Gemeinde Kargow, entsprechen und als Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO sowie als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt werden, um das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu wahren.

Weiterhin dargestellt werden soll eine Fläche für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen. Sie dient der Klarstellung der Flächennutzung gem. dem Rahmenbetriebsplan für den Kiesabbau im wirksamen FNP der Gemeinde Kargow.

Die Änderungsbereiche umfassen zusammengefasst ca. 44,5 ha. Davon entfallen ca. 29,2 ha auf die Darstellung für die Sonstige Sondergebietsnutzung, ca. 7,0 ha auf Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen, die sich mit der Photovoltaiknutzung überschneiden und ca. 7,3 ha auf Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. 14,8 ha entfällt auf die gesamte Darstellung für Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen.

Umweltrelevante Stellungnahmen liegen der Gemeinde für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans, insbesondere für den Teilbereich II noch nicht vor.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information zur Verarbeitung von Daten im Bauleitplanverfahren (gem. Art. 13 DSGVO)“, welches im Amt Seenlandschaft ausliegt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Kargow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Verfahrensvermerk:

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilbereiche der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 6 und Nr. 8 der Gemeinde Kargow, wurde im Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren Nr. 02/2026 vom 14.02.2026, Jahrgang 2026 und auf der Internetseite des Amtes veröffentlicht.

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 16.02.2026 bis 23.03.2026 im Internet eingestellt.

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 16.02.2026 bis 23.03.2026 über das Bau- und Planungsportal M-V zugänglich gemacht.

Kargow, den 02.02.2026

gez. M. Kagel
Bürgermeister
Übersichtsplan (Quelle GeoBasis DE M-V 2025)