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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Übersichtsplan (Quelle GeoBasis DE M-V 2025)

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Kargow – Unterdorf an der Bahn“

und

Änderung des Geltungsbereichs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Kargow – Unterdorf an der Bahn“

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Kargow haben in ihrer Sitzung am 07.10.2025 den Antrag der AD Kargow GmbH zwecks Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Kargow befürwortet und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Kargow – Unterdorf an der Bahn“ der Gemeinde Kargow beschlossen.

Die entsprechende 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 2 BauGB.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Kargow haben in ihrer Sitzung am 20.01.2026 die Änderung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Kargow – Unterdorf an der Bahn“ der Gemeinde Kargow beschlossen.

Der neue Geltungsbereich umfasst in der Flur 1, Gemarkung Kargow in Gänze die Flurstücke 362/2, 366/2 und 373 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 367. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 28,9 ha. Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine zurzeit landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche.

Das Plangebiet ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Die Gemeindevertretung Kargow hat in Ihrer Sitzung am 20.01.2026 den Vorentwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Kargow – Unterdorf an der Bahn“ der Gemeinde Kargow, bestehend aus dem Plansatzung mit Begründung und Anlagen beschlossen. Der Vorentwurf soll zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 ausgelegt sowie zur Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB versendet werden.

Die Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und der Vorentwurf des o. g. Bauleitplanes mit der dazugehörigen Begründung sowie die Übersicht zur Umweltprüfung werden zur Möglichkeit der Einsichtnahme

vom 16.02.2026 bis 23.03.2026

im Internet auf der Homepage des Amtes Seenlandschaft Waren unter der Internetseite Amt Seenlandschaft Waren veröffentlicht.

Zusätzlich liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen als eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während des Auslegungszeitraumes

vom 16.02.2026 bis 23.03.2026

im Amt Seenlandschaft Waren, Bauamt, Warendorfer Str. 4 in 17192 Waren/Müritz, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Weiterhin werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de) zugänglich gemacht.

Innerhalb der oben genannten Frist können Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Kargow Unterdorf an der Bahn“ der Gemeinde Kargow abgegeben werden:

1.

elektronisch übermittelt an folgende mail Adresse: kunstmann@amt-slw.de

2.

schriftlich an die Amtsverwaltung Amt Seenlandschaft Waren, Bauamt, Warendorfer Str. 4 in 17192 Waren/Müritz, Fax: 03991/628-122

3.

oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung Amt Seenlandschaft Waren zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Sachverhalt:

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz. Das Planvorhaben soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen.

Die Photovoltaikfreiflächenanlage ist nur als zeitlich begrenzte Zwischennutzung zulässig. Als Folgenutzung wird die landwirtschaftliche Nutzung festgesetzt.

Für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde.

Der beschlossene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 wurde erweitert um Flächen nördlich der Bahnstrecke Waren – Neustrelitz. Hierbei handelt es sich zum einen nach § 35 BauGB privilegierte Flächen entlang eines 200m breiten Streifens parallel nördlich der Bahnstrecke. Davon ist ein 110 m breiter Bereich bereits durch das LEP 2016 (Programmsatz 5.3 (9) Ziel der Raumordnung) legitimiert.

Für die innerhalb des hiermit zu beschließenden Geltungsbereichs verbleibenden Flächen, außerhalb des 110m Streifens wird seitens des Wirtschaftsministeriums M-V eine positive Bescheidung auf den von der Gemeinde eingereichten Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung (ZAV-Antrag) aus 2021 in Aussicht gestellt.

Der neue räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 28,9 ha. Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine zurzeit landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche.

Umweltrelevante Stellungnahmen liegen der Gemeinde noch nicht vor.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information zur Verarbeitung von Daten im Bauleitplanverfahren (gem. Art. 13 DSGVO)“, welches im Amt Seenlandschaft ausliegt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Kargow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Verfahrensvermerk:

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Kargow – Unterdorf an der Bahn“ der Gemeinde Kargow wurde im Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren Nr. 2/2026 vom 14.02.2026, Jahrgang 2026 und auf der Internetseite des Amtes veröffentlicht.

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 16.02.2026 bis 23.03.2026 im Internet eingestellt.

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 16.02.2026 bis 23.03.2026 über das Bau- und Planungsportal M-V zugänglich gemacht.

Kargow, den 02.02.2026

gez. M.Kagel
Bürgermeister