Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.11.2022 dem vom Bundestag beschlossenen Wohngeld-Plus-Gesetz zugestimmt. Die Wohngeldreform ist damit wie geplant am 01.01.2023 in Kraft getreten.
Das Ziel des Wohngeldes ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Bemessungsgrundlage des Wohngeldes ist die Bruttokaltmiete. Kosten für Heizung und Warmwasser werden bei den Belastungen nicht berücksichtigt. Angesichts der sehr stark steigenden Preise für Heizenergie ist es erforderlich, auch die Heizkostenbelastungen der Haushalte im Wohngeld zu berücksichtigen. Dafür wurden zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt.
Damit wurde vielen Haushalten ein Anspruch auf Wohngeld ermöglicht, die in der Vergangenheit keinen Anspruch auf Wohngeld hatten.
Wohngeld wird für Bewohner von Mietwohnungen als Mietzuschuss und für Eigenheimbesitzer als Lastenzuschuss gewährt.
Für die Bewohner*innen der Gemeinden des Amtes Seenlandschaft Waren ist die Wohngeldstelle des Amtes Seenlandschaft Waren zuständig.
Den Wohngeldantrag finden Sie auf unserer Homepage (Verwaltung und Politik - Formulare - unter dem Link des MV-Serviceportals https://www.mv-serviceportal.de/.
Die Wohngeldstelle des Amtes schickt Ihnen die Antragsunterlagen auch gerne zu.
Wohngeldstelle des Amtes Seenlandschaft Waren
Warendorfer Straße 4
17192 Waren (Müritz)
Frau Vizente
Tel. 03991 628 117
Mail: wohngeld@amt-slw.de