Lärm ist unerwünschter Schall - das ist wohl die einfachste und prägnanteste Definition von Lärm. Dabei kann es sich um technische Geräusche (Verkehr, Industrie, Baustellen) oder Geräusche unserer sozialen Umwelt handeln (Kinder, Nachbarn, Sport und Freizeit, Musik jeder Art).
Lärm ist eine der am stärksten empfundenen und am meisten unterschätzten Umweltbeeinträchtigung in Deutschland.
Lärm kann neben einer Einschränkung der Lebensqualität nachhaltige gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden hervorrufen. Es können bleibende Schäden durch kurzzeitige hohe Schallspitzen oder Dauerschall entstehen. Wie zum Beispiel Beeinträchtigungen des Hörvermögens bis hin zur Schwerhörigkeit oder Ohrgeräusche (Tinnitus).
Durch die Aktivierung des autonomen Nervensystems und des hormonellen Systems werden vermehrt Stresshormone ausgeschüttet. Dadurch verändern sich Blutdruck, Herzfrequenz und andere Kreislauffaktoren. Diese Reaktionen treten auch im Schlaf und bei Personen auf, die meinen, sich an Lärm gewöhnt zu haben. Folgen können Herzinfarkte, Lernstörungen und Tinnitus sein.
Die Lärmbekämpfung hat daher für jede Kommune beim Bemühen um einen besseren Umweltschutz eine besondere Bedeutung.
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkung geregelt werden.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es letztendlich, in allen schutzwürdigen Gebieten des Amtsbereichs die Lärmbelastung so weit zu vermindern, dass definierte Zielwerte eingehalten werden.
Der Lärmminderungsplan besteht aus zwei wesentlichen Bestandteilen, den Lärm und den Lärmaktionsplänen.
Lärmkarten sind farbige Darstellungen der berechneten Lärmbelastungen. Die Berechnung erfolgt auf der Basis sehr genauer und praxiserprobter Algorithmen.
Lärmkarten werden für den Tag (6 - 22 Uhr) und die Nacht (22 - 6 Uhr) dargestellt.
Lärmkarten fassen zusammen, welche Lärmquellen es in dem betrachteten Gebiet gibt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind.
Sie machen damit die Lärmprobleme und negativen Auswirkungen sichtbar.
Im Lärmaktionsplan sollen die Maßnahmen zur Lärmminderung dargestellt werden.
Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.
Die Lärmaktionsplanung ist als ein langfristiger Prozess zur Gestaltung eines „verträglichen Verkehrs" zu verstehen, der nicht mit der termingerechten Abgabe eines Planes beendet ist.
Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt und Natur Mecklenburg-Vorpommern
https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu/laerm_information.htm
Bevor der Lärmaktionsplan für das Amt Seenlandschaft Waren aufgestellt wird, erhalten Sie Gelegenheit, Vorschläge zur Lärmminderung einzubringen, die in die weitere Bearbeitung einbezogen werden.
Sie können dazu jederzeit Einsicht in die Lärmkarten des Amtes Seenlandschaft Waren unter den nachfolgenden Internetadressen erhalten:
https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/amt_seenlandschaft_waren.pdf
https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/amt_seenlandschaft_waren1.pdf
Sie können Ihre Hinweise und Vorschläge per E-Mail oder per Post bis zum 22.05.2023 zusenden.
Christian Hammer
Sachgebietsleiter Ordnung und Sicherheit
Amt Seenlandschaft Waren
Bau - und Ordnungsamt
Warendorfer Straße 4
177192 Waren (Müritz)
Telefon: 03991 628-121
E-Mail: hammer@amt-slw.de