Gemeinde Torgelow am See
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Torgelow am See fasste auf ihrer Sitzung am 13.02.2024 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 „Solarpark an der Lindenallee“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (Bebauungspläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen).
Das Plangebiet befindet sich gegenüber der Ortslage „Meierei“ an der Lindenallee, auf der Ackerfläche linker Hand Richtung Torgelow am See, siehe anliegender Geltungsbereich (rot mit schwarzer Umrandung).
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 81, 87/1, 89, 95, 96, 97, 99, 100, 101, 102, 103 und 104 der Flur 2, Gemarkung Torgelow am See. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 25 ha.
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden | durch Wald und Ackerflächen |
| • | im Osten | durch Acker- und Grünflächen |
| • | im Süden | durch die Straße nach Torgelow (Lindenallee) |
| • | im Westen | durch Waldflächen |
Der räumliche Geltungsbereich kann außerdem im Amt Seenlandschaft Waren während der Öffnungszeiten und auf der Homepage des Amtes, unter der Rubrik Verwaltung und Politik, Bauleitplanung eingesehen werden.
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
Die Gemeinde beabsichtigt mit diesem Bebauungsplan die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbarer Energie zu schaffen. Eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromerzeugung liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesrepublik.
Torgelow am See, 04.03.2024