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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 3/2024
Informationen aus den Gemeinden
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Informationen aus den Gemeinden

Mehr als 95 % aller Waldbrände werden durch menschlichen Einfluss verursacht. In Deutschland ist die einzige natürliche Ursache für die Entstehung eines Waldbrandes ein Blitzeinschlag.

Waldbrandschutz und Waldbrandsaison

Der Waldbrandschutz umfasst alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen zum Schutz der Wälder vor Bränden.

Die Waldbrandsaison umfasst den Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Kalenderjahres. Aufgrund der vorhandenen Vegetation und den herrschenden Wetterbedingungen (Windgeschwindigkeit, Temperatur, Trockenheit) ist beim Waldbesuch erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer geboten.

Allgemeines Verhalten im Wald

Jede Person hat sich im Wald so zu verhalten, dass der Wald und seine Lebensgemeinschaft durch Brände nicht gefährdet werden. Weiterhin dürfen Brandbekämpfungsmaßnahmen nicht behindert werden.

Hinweise Waldbrandschutz

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Informieren Sie sich über die lokale Waldbrandgefahrensituation.

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In den Wäldern oder in Waldnähe (bis 50 m) gilt Rauchverbot.

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Werfen Sie beim Betreten, Befahren oder sonstige Benutzung des Waldes keine Zigarettenkippen weg.

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Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 50 m) kein offenes Feuer.

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Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.

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Bei Arbeiten im und am Wald bzw. an durch den Wald führenden oder angrenzenden Trassen, wie Gas, Strom, Wasser, Abwasser, Schienen- und Straßennetze sowie Kommunikationseinrichtungen, ist besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit zu gewährleisten. Es sind einfache und zur Brandbekämpfung geeignete Gerate in ausreichender Zahl mitzufuhren. Das mitgeführte Brandbekämpfungsgerat muss dem Risiko der durchgeführten Arbeiten (Schweißen u. a.) entsprechen.

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Lassen Sie keine Glasflaschen oder -Scherben zurück.

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Melden Sie Waldbrande mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.

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Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.

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Jedermann ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten bei Waldbränden unaufgefordert Hilfe zu leisten.

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Bei Bränden im Wald oder einer Entfernung von weniger als 100 m vom Wald ist sofort mit Löschversuchen zu beginnen. Wenn erste Bekämpfungsmaßnahmen erfolgt sind und der Brand möglicherweise sogar gelöscht wurde, ist die Feuerwehr in jedem Fall unmittelbar zu informieren. Glutreste können im Untergrund noch glimmen und das Feuer neu entzünden.

Melden von Waldbränden

Wer einen Brand bemerkt, durch den Menschen, Tiere oder Sachwerte erheblich gefährdet sind, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehreinsatzleitstelle oder die Polizei unter der 112 zu benachrichtigen, sofern er die Gefahr nicht selbst beseitigt oder beseitigen kann. Soweit es möglich und zumutbar ist, sind in Gefahr befindliche Menschen zu retten, Sachen zu schützen, zu bergen sowie der Brand zu bekämpfen.

Das K-A-R-L-Prinzip

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Sofern Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, versuchen Sie kleine Feuer selber zu löschen. Bringen Sie sich aber nie selbst in Gefahr und alarmieren Sie immer die Leitstelle, damit auch ein vermeintlich gelöschter Brand kontrolliert werden kann.