Übersichtsplan mit Lage des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Hohen Wangelin (orange hinterlegt und gestrichelt schwarz umrandet)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Wangelin hat in öffentlicher Sitzung am 25.10.2022 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 "Freiflächensolaranlage an der L 204“ beschlossen.
Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 12.11.2022 im Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren bekannt gemacht.
Mit Beschluss vom 27.01.2026 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Wangelin den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom Januar 2026 einschließlich der Begründung gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, der Nachbargemeinde nach § 2 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 19,4 ha und umfasst die Flurstücke 13/27, 13/35 und 11/5 der Flur 2 in der Gemarkung Hohen Wangelin.
Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlagen" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb von Freiflächenphotovoltaikanlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.
Die erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer Veröffentlichung im Internet. Parallel dazu werden auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung sowie der Umweltbericht, Stand Januar 2026, wird zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 16.03.2026 bis einschließlich 27.04.2026
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter Gesamtsuche - Bau- und Planungsportal M-V sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren unter www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik",,,Bauleitplanung" veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz) während folgender Dienststunden möglich:
| Montag Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr. |
Innerhalb der oben genannten Frist können Stellungnahmen zum Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Freiflächensolaranlage an der L 204“ der Gemeinde Hohen Wangelin abgegeben werden:
| 1. | elektronisch übermittelt an folgende Mailadresse: kunstmann@amt-slw.de |
| 2. | schriftlich an die Amtsverwaltung Amt Seenlandschaft Waren, Bauamt, Warendorfer Str. 4 in 17192 Waren/Müritz, Fax: 03991/628-122 |
| 3. | oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung Amt Seenlandschaft Waren zur Niederschrift vorgebracht werden. |
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information zur Verarbeitung von Daten im Bauleitplanverfahren (gem. Art. 13 DSGVO)“, welches im Amt Seenlandschaft ausliegt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Hohen Wangelin ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden.
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 16.03.2026 bis zum 27.04.2026 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren unter www.amt slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik",,,Bauleitplanung" veröffentlicht.
Hohen Wangelin, den 02.03.2026
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung der Lage des Geltungsbereiches