gem. den §§ 6, 14, 15 und 22 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVOBl. M-V S. 546)
Im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens zur 14. Verordnung über die Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Mecklenburger Großseenland“ wird in der Zeit vom
23. März 2026 bis 24. April 2026
der o. g. Verordnungsentwurf während der nachfolgend genannten Dienststunden im Amt Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, in 17192 Waren (Müritz)
| Montag: | 9:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 9:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr |
in Zimmer 30, öffentlich ausgelegt.
Über die Homepage des Amtes Seenlandschaft Waren, unter dem Punkt amtliche Bekanntmachungen, Amtliche Bekanntmachung - Amt Seenlandschaft Waren
können die Unterlagen außerdem online eingesehen und ggf. heruntergeladen werden.
Während dieser Auslegungsfrist und bis Ende der Nachfrist von 2 Wochen bis
12. Mai 2026
können gemäß § 15 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 NatSchAG M-V Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 14. Änderung der Verordnung beim Amt Seenlandschaft Waren oder bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Zum Amtsbrink 2 in 17192 Waren, Zimmer 4.68 vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Waren (Müritz), 05.03.2026