Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Plasten hat in Ihrer Sitzung am 22.04.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Agrarsolaranlage Varchentin“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agrarsolaranlage gefasst. Ziel war die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Agri-Photovoltaik.
Der räumliche Geltungsbereich umfasste folgende Flurstücke und ist außerdem in dem anliegenden Lageplan dargestellt:
Gemarkung Varchentin, Flur 1, Flurstücke 24/1, 27, 28, 29/1, 31, 33, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 38/1, 40, 42, 41/1, 46/2, 51, 53/1, 56, 58, 59/1, 57/2, 59/1, 65, 67/1, 107/1, 104, 103, 102, 73, 72, 71, 70 und 69
sowie in der
Gemarkung Carolinenhof, Flur 1, Flurstücke 355, 356, 357, 359, 362, 363/1, 367, 366, 365, 362, 379/1, 382, 383, 384, 385/1, 387, 388, 389, 396/1, 391, 436, 435, 421/3, 437/3, 438/17, 439, 442/1, 443/1, 444/1, 445/1 und 446/1 (ca. 252 ha)
Am 10.03.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Plasten die Einstellung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 11 „Agrarsolaranlage Varchentin“ beschlossen. Eine Weiterführung der Bauleitplanung (Baurechtschaffung für Agri-PV) ist nicht gewünscht. Das Plangebiet liegt außerdem innerhalb einer Potenzialfläche für Windvorranggebiete für Windenergieanlagen. Dem Vorhaben stehen daher Belange der Raumordnung entgegen. Der Aufstellungsbeschluss vom 22.04.2024 wird daher aufgehoben (§ 1 Abs. 8 BauGB).
Groß Plasten, den 19.03.2025
Anlage zur Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplans Nr. 11 "Agrarsolaranlage Varchentin" der Gemeinde Groß Plasten
Gemeinde Groß Plasten
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Bebauungsplan Nr. 11
"Agrarsolaranlage Varchentin"
Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches (pink hinterlegt)