Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Plasten hat in Ihrer Sitzung am 22.04.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Agrarsolaranlage bei Kraase“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agrarsolaranlage gefasst. Ziel war die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Agri-Photovoltaik.
Der räumliche Geltungsbereich umfasste folgende Flurstücke und ist außerdem in dem anliegenden Lageplan dargestellt:
Gemarkung Groß Plasten, Flur 1, Flurstücke 115, 110/2, 117, 134 sowie teilweise 118/1 (ca. 31 ha)
Am 10.03.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Plasten die Einstellung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 10 „Agrarsolaranlage bei Kraase“ beschlossen. Eine Weiterführung der Bauleitplanung (Baurechtschaffung für Agri-PV) ist nicht gewünscht. Das Plangebiet liegt außerdem innerhalb einer Potenzialfläche für Windvorranggebiete für Windenergieanlagen. Dem Vorhaben stehen daher Belange der Raumordnung entgegen. Der Aufstellungsbeschluss vom 22.04.2024 wird daher aufgehoben (§ 1 Abs. 8 BauGB).
Groß Plasten, den 19.03.2025
Anlage zur Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplans Nr. 10 "Agrarsolaranlage bei Kraase" der Gemeinde Groß Plasten
Gemeinde Groß Plasten
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Bebauungsplan Nr. 10
"Agrarsolaranlage bei Kraase"
Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches (pink hinterlegt)