Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Plasten hat in Ihrer Sitzung am 22.04.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08 „Agrarsolaranlage zwischen Alt Schloen und Deven“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agrarsolaranlage gefasst. Ziel war die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Agri-Photovoltaik.
Der räumliche Geltungsbereich umfasste folgendes Flurstück und ist außerdem in dem anliegenden Lageplan dargestellt:
Gemarkung: Deven, Flur 1, Flurstück 156/1
Am 10.03.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Plasten die Einstellung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 08 „Agrarsolaranlage zwischen Alt Schloen und Deven“ beschlossen. Eine Weiterführung der Bauleitplanung (Baurechtschaffung für Agri-PV) ist nicht gewünscht. Das Plangebiet liegt außerdem innerhalb einer Potenzialfläche für Windvorrangebiete für Windenergieanlagen. Dem Vorhaben stehen daher Belange der Raumordnung entgegen. Der Aufstellungsbeschluss vom 22.04.2024 wird daher aufgehoben (§ 1 Abs. 8 BauGB).
Groß Plasten, den 19.03.2025
Anlage zur Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplans Nr. 8 "Agrarsolaranlage zwischen Alt Schloen und Deven" der Gemeinde Groß Plasten
Gemeinde Groß Plasten
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Bebauungsplan Nr. 08
"Agrarsolaranlage zwischen Alt Schloen und Deven"
Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches (pink hinterlegt)