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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Schultenacker“ der Gemeinde Jabel

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jabel hat in öffentlicher Sitzung am 08.10.2025 für den in der nachfolgenden Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schultenacker" beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 08.11.2025 im Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren bekannt gemacht. Mit Beschluss vom 11.03.2026 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Jabel den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 in der Fassung von Dezember 2025, einschließlich der Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Der Planbereich liegt innerhalb der Ortslage Jabel, im nord-westlichen Bereich und erstreckt sich auf die Grenzen des bereits rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2 „Schultenacker" Das ca. 2,44 ha große Gebiet umfasst die Flurstücke 12/26, 12/27, 13/1, 13/2, 13/3, 13/4, 13/5, 13/6, 13/8, 13/9, 13/10, 13/11, 13/12, 14/1, 14/2, 16/9, 16/12, 18/2, 18/3, 18/4, 18/5, 18/6, 18/7, 18/13, 18/14, 18/15, 18/17, 18/18, 18/19, 18/21, 18/22, 18/23, 18/26, 18/27, 18/28, 18/29, 18/30, 18/17, 18/18, 18/19, 18/20, 18/22, 18/25, 18/30, 18/31, 18/32, 18/33, 18/34, 18/35, 18/36, 19/2, 19/4, 19/5,19/6, 19/9, 19/8, 19/12, 19/13, 20/9, in der Flur 5, Gemarkung Jabel.

Das Plangebiet umfasst das folgende dargestellte Gebiet:

 

 

Übersichtskarte mit Geltungsbereich rot gekennzeichnet:

 

 

Planungsziel ist die Änderung der örtlichen Bauvorschrift Nr. „5. Grundstückeinfriedungen".

Die im vorliegenden Bebauungsplan Nr. 2 unter Nr. 5 (örtliche Bauvorschriften) getroffene Regelung zur Höhe der Grundstückseinfriedung ist ungünstig formuliert bzw. von Anfang an so wahrscheinlich nicht gewollt gewesen. Diese regelt die Einfriedung an allen vorhandenen Grundstücksgrenzen auf eine maximale Höhe von 0,70 m. Sinnvoll ist diese Höhenbegrenzung aber nur an der Straßenbegrenzungslinie, um die vorderen Hausansichten im Straßenbereich bzw. die Zugangsflächen mit Hausnummern und Eingangstüren sichtbar zu halten. Mit der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 wird daher die Einfriedungshöhe (außer an der Straßenbegrenzungslinie) geändert bzw. an die derzeit gültige Landesbauordnung angeglichen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Schultenacker" der Gemeinde Jabel wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt, da durch die Änderung:

a)

die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird,

b)

keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen und

c)

keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes (Textsatzung) und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 13.04.2026 bis einschließlich 25.05.2026

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren unter www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik", „Bauleitplanung" veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz), Zimmer 30 während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Jabel

  1. elektronisch an: kunstmann@amt-slw.de und
  2. alternativ schriftlich oder
  3. zur Niederschrift

im Amt Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4, 17192 Waren (Müritz), Zimmer 30 (Frau Kunstmann) vorgebracht werden.

Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Jabel ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 13.04.2026 bis zum 25.05.2026 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren unter www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik", „Bauleitplanung" veröffentlicht.

Jabel, den 26.03.2026

gez. Johannes Güssmer
Bürgermeister

Die Bekanntmachung erfolgte am 11.04.2026 im Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren Nr. 04/2026.