Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches
Abb. 2: vorhabenbezogener B-Plan Nr. 09 "Solarpark Knieper Weg 2" Geltungsbereich (rot hinterlegt)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Wangelin hat in Ihrer Sitzung am 26.09.2023 den Beschluss zur Aufstellung des VB-Planes Nr. 09 „Solarpark Knieper Weg 2" zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächensolaranlage gefasst. Ziel war die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik zur Stromerzeugung.
Der räumliche Geltungsbereich umfasste folgendes Flurstück und ist außerdem in dem anliegenden Lageplan rot ausgefüllt dargestellt:
Gemarkung: Hohen Wangelin Flur: 3 Flurstück: 5/6
Am 24.03.2026 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Wangelin die Einstellung des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 09 „Solarpark Knieper Weg 2" beschlossen. Eine Weiterführung der Bauleitplanung (Baurechtschaffung für Photovoltaik) ist aus umweltrechtlichen Gründen nicht realisierbar. Die Planung soll daher nicht weitergeführt werden. Entsprechend wird der Aufstellungsbeschluss vom 26.09.2023 aufgehoben (§ 1 Abs. 8 BauGB).
Hohen Wangelin, den 31.03.2026