| Vermessungsobjekt: | |
| Gemeinde: | Jabel |
| Gemarkung: | Jabel |
| Flur: | 5 |
| Flurstück: | 32/3 |
| Lagebezeichnung: | Ringstraße 2, 2a, 2b |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungs-verfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt. Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung ist folgendes Flurstück betroffen:
- Jabel, Jabel, Flur 5, Flurstück 47/21
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle:
Vermessungsbüro
Dipl. Ing. (FH) André Borutta
- Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur -
Demminer Straße 65 in 17034 Neubrandenburg
| während der Geschäftszeiten: | Montag - Mittwoch u. Freitag | 9.00 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 17.00 Uhr |
in der Zeit vom 13. April 2026 bis zum 08. Mai 2026
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:
Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:
Beginn am: 11. April 2026
Neubrandenburg, 30.03.2026