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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über einen Grenztermin

Vermessungsobjekt:

Gemeinde:

Jabel

Gemarkung:

Jabel

Flur:

5

Flurstück:

32/3

Lagebezeichnung:

Ringstraße 2, 2a, 2b

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungs-verfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt. Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung ist folgendes Flurstück betroffen:

- Jabel, Jabel, Flur 5, Flurstück 47/21

Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle:

Vermessungsbüro

Dipl. Ing. (FH) André Borutta

- Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur -

Demminer Straße 65 in 17034 Neubrandenburg

während der Geschäftszeiten:

Montag - Mittwoch u. Freitag

9.00 - 15.00 Uhr

 

Donnerstag

9.00 - 17.00 Uhr

in der Zeit vom 13. April 2026 bis zum 08. Mai 2026

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:

  1. bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist,
  2. die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am: 11. April 2026

Neubrandenburg, 30.03.2026