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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Schwinkendorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schwinkendorf lade ich Sie

am Mittwoch, den 29. April 2026, um 18.00 Uhr auf den Landwirtschaftsbetrieb der Landwirtschaft Schwinkendorf GmbH, Schwinkendorf 109 in 17194 Moltzow, OT Schwinkendorf, ein.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Schwinkendorf gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

2.

Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

3.

Bericht des Vorstandes, Allgemeine Information zur Tätigkeit der Jagdgenossenschaft Schwinkendorf

4.

Wahl des Vorstandes

 

Funktionen derJagdvorsteherin/desJagdvorstehers, der Stellvertreterin/desStellvertreters, der Kassenverwalterin/des Kassenverwalters  und ggf. erweiterten Vorstandes (z.B. Schriftführerin/Schriftführer)

5.

Wahl neuer Kassenprüfer

6.

Beschluss zur Verwendung des Reinertrages oder Bildung von Rücklagen

7.

Sonstiges

8.

Schlusswort der Jagdvorsteherin / des Jagdvorstehers

Auf die Regelungen der Satzung der Jagdgenossenschaft zur Vertretung und Bevollmächtigung während der Versammlung wird hingewiesen. In der Jagdgenossenschaftsversammlung kann sich eine natürliche Person durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist schriftlich zu erteilen. Juristische Personen oder Personengesellschaften, Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zur Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich zu erteilen. Die von einem Jagdgenossen vertretene eigene Grundfläche zuzüglich der Grundfläche der von ihm vertretenen Jagdgenossen darf ein Drittel des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nicht überschreiten. Vertreter ohne gültige Vollmacht werden zur Sitzung nicht zugelassen. Es wird empfohlen, zur Klärung offener Fragen zum Jagdkataster aktuelle Grundbuchauszüge zur Versammlung mitzubringen. Die Satzung kann beim Jagdvorsteher nach Absprache eingesehen werden.

Der Jagdvorstand

Schwinkendorf, 23.02.2026