Gemeinde Jabel
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jabel hat in der Sitzung am 29.03.2023 gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13
„Solarpark an der Bahntrasse Schwenzin - Jabel“
beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich an der Landesstraße L 205 sowie an der Bahntrasse Schwenzin - Jabel und umfasst insgesamt ca. 50 Hektar.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 33, 34, 37 und teilweise die Flurstücke 36, 35 und 32/3 der Flur 3, Gemarkung Jabel. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden | durch die L 205 |
| • | im Osten | durch Wald- und Ackerflächen |
| • | im Süden | durch Wald- und Ackerflächen |
| • | im Westen | durch Ackerflächen und in ca. 200 m Entfernung zur Anlage durch den Jabeler See |
Im anliegenden Lageplan ist der Geltungsbereich gestrichelt schwarz umrandet, mittig verläuft die Bahntrasse.
Der räumliche Geltungsbereich kann außerdem im Amt Seenlandschaft Waren während der Öffnungszeiten und auf der Homepage des Amtes, unter der Rubrik Verwaltung und Politik, Bauleitplanung eingesehen werden.
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
Festsetzung eines Sondergebietes für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage.
Die Gemeinde beabsichtigt mit diesem Bebauungsplan die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbarer Energie zu schaffen. Eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromerzeugung liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesrepublik.
27.04.2023