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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Solarpark am Bioenergiestandort Schwenzin“

Gemeinde Jabel

Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jabel hat in der Sitzung am 29.03.2023 gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14

„Solarpark am Bioenergiestandort Schwenzin“

beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Anschluss an die Biogasanlage (Bioenergie Waren), vor der Ortslage Schwenzin, in der Nähe der L 205 sowie an der Bahntrasse Schwenzin – Jabel und umfasst insgesamt ca. 17 Hektar.

Der Geltungsbereich umfasst teilweise die Flurstücke 23/3, 29/4 und 19, der Flur 2, Gemarkung Damerow. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:

im Norden

durch die Biogasanlage und Ackerflächen

im Osten

durch einen Landwirtschaftsbetrieb und Ackerflächen

im Süden

durch Ackerflächen

im Westen

durch Ackerflächen

Im anliegenden Lageplan ist der Geltungsbereich gestrichelt schwarz umrandet, mittig verläuft die Bahntrasse.

Der räumliche Geltungsbereich kann außerdem im Amt Seenlandschaft Waren während der Öffnungszeiten und auf der Homepage des Amtes, unter der Rubrik Verwaltung und Politik, Bauleitplanung eingesehen werden.

Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:

Festsetzung eines Sondergebietes für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage.

Die Gemeinde beabsichtigt mit diesem Bebauungsplan die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbarer Energie zu schaffen. Eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromerzeugung liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesrepublik.

27.04.2023
gez. J.Güssmer
Bürgermeister