Staat!. Amt Für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
- Flurneuordnungsbehörde –
| Flurneuordnungsverfahren: | Moltzow-Schwinkendorf |
| Gemeinden: | Moltzow, Peenehagen |
| Landkreis: | Mecklenburgische Seenplatte |
| Az.: 5433.3-71-32242 | |
Gemäß § 59 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und § 59 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetzt (FlurbG) ist der Flurneuordnungsplan den Beteiligten bekannt zu geben.
Damit alle Beteiligten (Teilnehmer) Kenntnis vom Inhalt der allgemeinen Festsetzungen des Flurneuordnungsplanes erlangen können, werden diese Teile des Flurneuordnungsplanes zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt:
| • | im Amt Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4 in 17192 Waren (Müritz) |
| vom 30.05.2023 bis 28.06.2023 jeweils in der Zeit | |
| 9.00 — 12.00 Uhr (Mo); 9.00 — 12.00 Uhr und 13.30 — 16.00 Uhr (Di); | |
| 9.00 — 12.00 Uhr und 14.00 — 18.00 Uhr (Do) | |
| vorherige Terminvereinbarung ist notwendig; | |
| Tel.: 03991 628 125) | |
| • | bei der NBS Landentwicklung GmbH, Spaldingsplatz 12, 18273 Güstrow |
| vom 30.05.2023 bis 28.06.2023 jeweils in der Zeit | |
| 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr (Mo — Do) | |
| vorherige Terminvereinbarung notwendig; | |
| Tel.: 03843 7204 19) |
Den Teilnehmern werden für den sie betreffende Teil des Flurneuordnungsplanes individuelle Erläuterungstermine mit der NBS Landentwicklung GmbH eingeräumt. Den Teilnehmern können außerdem die neuen Grenzen (Schwerpunkt in der Feldlage) angezeigt
werden.
Widersprüche gegen den bekannt gegebenen Flurneuordnungsplan müssen von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses in einem Anhörungstermin vorgebracht werden. Außerhalb dieses Termins können keine Widersprüche eingelegt werden.
Der diesbezügliche Anhörungstermin, zu dem alle Beteiligten hiermit geladen werden, findet
| am: | Mittwoch, den 28. Juni 2023 um: 18:00 Uhr |
| in: | Sporthalle Moltzow an der Schule; in 17194 Moltzow Schulstraße 22 |
statt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allgemeine Auskünfte im Anhörungstermin grundsätzlich nicht mehr erteilt werden können. Die Beteiligten werden deshalb gebeten, sich die erforderlichen Erläuterungen in den vorher genannten Zeiträumen geben zu lassen.
Die Teilnehmer erhalten noch eine individuelle Ladung zum Anhörungstermin und einen Auszug aus dem Flurneuordnungsplan (Nachweise und Kartenauszüge) zugesandt, der ihre neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis ihrer Gesamtabfindung zu dem von ihnen Eingebrachten nachweist.
Sollte ein Beteiligter an der Wahrnehmung der o. a. Termine verhindert sein, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke sind bei der NBS Landentwicklung GmbH, Spaldingsplatz 12, 18273 Güstrow erhältlich.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
„Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist." (§ 134 Abs. 1 FlurbG).
Neubrandenburg, den 02.05.2023
Im Auftrag