Gemeinde Grabowhöfe
| hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe hat in öffentlicher Sitzung am 19.04.2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 „Freiflächensolaranlage am Burgwall Louisenfeld“ gebilligt und zur Auslegung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 12,0 ha und umfasst die Flurstücke 22 (tlw.) und 23/3 (tlw.) der Flur 6 in der Gemarkung Louisenfeld.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Februar 2023, liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 22.05.2023 bis einschließlich 26.06.2023
im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4, Zimmer Nr. 30 (Haus 1), 17192 Waren während folgender Zeiten öffentlich aus:
| montags | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr |
| dienstags | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr |
| mittwochs | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| donnerstags | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Seenlandschaft Waren unter https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden.
Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches