Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
nach der Kommunalwahl werden im Kreistag die Bestellungen des Beirates der Menschen mit Behinderungen und des Seniorenbeirates auf der Grundlage des § 11 der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erfolgen.
Beide Beiräte arbeiten auf der Grundlage der vom Kreistag beschlossenen Satzungen und unterstützen somit den Landrat und den Kreistag bei politischen Entscheidungsfindungen.
Der Kreisseniorenbeirat besteht aus 17 ständigen Mitgliedern. Vorschlagsberechtigt sind die im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf dem Gebiet der Seniorenarbeit tätigen Wohlfahrtsverbände und Vereine, sowie die regionalen Seniorenbeiräte. Die vorgeschlagenen Personen sollten in der Regel das 60. Lebensjahr erreicht haben.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen besteht aus 13 ständigen Mitgliedern. Vorschlagsberechtigt sind die im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf dem Gebiet der Behindertenarbeit tätigen Wohlfahrtsverbände, Vereine und Selbsthilfegruppen.
Der Landkreis bittet um Unterstützung für dieses Ehrenamt.
Melden können Sie sich im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
bei Frau Rademacher unter der Telefonnummer 0395-57087 3365 oder
im Amt Seenlandschaft Waren bei Frau Holtz unter der
Telefonnummer 03991-628 111.