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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung - Gemeinde Hohen Wangelin

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Freiflächensolaranlage ehem. Kiesabbaufläche“ nordöstlich der Liepener Straße - L204 der Gemeinde Hohen Wangelin zur Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Hohen Wangelin hat in ihrer Sitzung am 25.10.2022 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Freiflächensolaranlage ehem. Kiestagebaufläche“ der Gemeinde Hohen Wangelin gefasst und die damit verbundenen Verfahren eingeleitet.

Der Beschluss wurde am 12.11.2022 im Amtsblatt (Landkurier) bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich umfasst teilweise die Flurstücke 7/8 und 11/4 in der Flur 2 der Gemarkung Hohen Wangelin. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 29,4 Hektar und befindet sich nordöstlich der L 204 und östlich des Gewerbegebietes Hohen Wangelin an der Umgehungsstraße/Autobahnzubringer zur A 19. Die Vorhabenfläche befindet sich derzeit in einem Kiesabbaugebiet und unterliegt daher dem Bergrecht. Hierzu wird in einem Parallelverfahren die Entlassung der Fläche aus dem Bergrecht erfolgen.

Die genaue Abgrenzung geht aus dem beigefügten Übersichtsplan hervor.

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz. Das Planvorhaben soll dazu beitragen den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen.

Die Gemeindevertretung Hohen Wangelin hat in Ihrer Sitzung am 25.03.2025 (B 22/2025/05):

1.

die Billigung des Entwurfs über den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. Nr. 7 „Solarpark am Kiestagebau“ der Gemeinde Hohen Wangelin, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht

2.

die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

und

3.

die Bekanntmachung des Beschlusses und die Auslegung öffentlich bekannt zu machen

beschlossen.

Diese Bekanntmachung und der Entwurf des o. g. Bauleitplanes mit der dazugehörigen Begründung, einschließlich Umweltbericht (als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB) mit allen Anlagen, als auch die nach Einschätzung der Amtsverwaltung Seenlandschaft Waren wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die Angaben darüber welche Arten umweltbezogener Informationen vorliegen, werden zur Möglichkeit der Einsichtnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB

vom 26.05.2025 bis 07.07.2025

im Internet auf der Homepage des Amtes Seenlandschaft Waren unter der Internetseite https://www.amt-slw.de veröffentlicht.

Zusätzlich liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen als eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während des Auslegungszeitraumes

vom 26.05.2025 bis 07.07.2025

im Amt Seenlandschaft Waren, Bauamt, Warendorfer Str. 4 in 17192 Waren/Müritz, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag

geschlossen

Weiterhin werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de) zugänglich gemacht.

Innerhalb der oben genannten Frist können Stellungnahmen zum Entwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Freiflächensolaranlage ehem. Kiesabbaufläche“ der Gemeinde Hohen Wangelin abgegeben werden:

1.

elektronisch übermittelt an folgende E-Mail-Adresse: kunstmann@amt-slw.de

2.

schriftlich an die Amtsverwaltung Amt Seenlandschaft Waren, Bauamt, Warendorfer Str. 4 in 17192 Waren/Müritz, Fax: 03991/628-122

3.

oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung Amt Seenlandschaft Waren zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3. BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr 7 „Freiflächensolaranlage ehem. Kiesabbaufläche“ der Gemeinde Hohen Wangelin unberücksichtigt bleiben können.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information zur Verarbeitung von Daten im Bauleitplanverfahren (gem. Art. 13 DSGVO)“, welches im Amt Seenlandschaft ausliegt. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Hohen Wangelin ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sachverhalt:

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Bekanntmachung im Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren am 20. Juli 2024. Der Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 7 hat im Zeitraum vom 22.07.2023 bis einschließlich 26.08.2024 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Es gingen keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit ein.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden, wurden mit Schreiben vom 01.07.2024 per e-mail unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen

Folgende Arten von Umweltinformationen liegen für das Planvorhaben vor und werden mit ausgelegt:

-

Umweltbericht als Teil II der Begründung mit Aussagen über die Auswirkungen und Wechselwirkungen des Vorhabens zu den Schutzgütern Klima/Luft, Boden, Fläche, Wasser, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch/Gesundheit/Bevölkerung, Kultur- u. sonstige Sachgüter sowie die Belange des Baum- und Biotopschutz, Belange des Denkmalschutzes, Belange von Altlasten Aussagen zu Wechselbeziehungen und - Wirkungen zwischen den Schutzgütern

Der Umweltbericht wurde gemäß den Maßgaben der §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB erstellt.

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen der Planung auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

-

Flächennutzung im Planungsraum

-

Mensch und menschliche Gesundheit - mit Aussagen u. a. zu Siedlungsräumen sowie Erholung und Tourismus

-

Flora und Fauna / Arten und Biotope - mit Aussagen u. a. zum Artenschutz

-

Boden - mit Aussagen u. a. zur Bodenbeschaffenheit und Geotopen (keine vorhanden)

-

Wasser - mit Aussagen u. a. zu bestehenden Gewässern im Umfeld der Planvorhabenfläche, zum Bodenwasserhaushalt, zum Oberflächenwasser und zum Grundwasser

-

Klima/Luft- mit Aussagen u. a. zum klimatischen Nutzen/Verbesserung

-

Landschaft/Ortsbild - mit Aussagen u. a. zum Landschaftsbildraum, zur Landschaftsgestalt/ Ortsbildentwicklung im Hinblick auf die Sichtbarkeit/Wahrnehmung im Gelände

-

Schutzgebiete und - Objekte - Vogelschutzgebiet SPA DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee (zusätzlich auch in der Unterlage zur NATURA2000-Prüfung)

-

Kultur- und Sachgüter - mit Aussagen u. a. zum Bodendenkmalschutz und weiterer Sachgüter

Nachfolgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB werden ebenfalls mit ausgelegt:

-

Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.2024 mit der Aussage, dass sich das Plangebiet innerhalb der Kiesabbaufläche des Kiessandtagebaus Liepen befindet. Die Planung der Gemeinde ist daher mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar.

-

Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 20.09.2024 mit folgenden Aussagen:

Alle naturschutzrechtlichen Belange können erst beurteilt werden, können, wenn die Flächen aus der Bergaufsicht entlassen worden sind.

Es ist eine Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen, hierfür ist der Ausgangszustand der Fläche festzulegen.

Das Bergamt Stralsund führt derzeit 2 Zulassungsverfahren zum Bergrecht durch und weist diesbezüglich. auf Klärungsbedarf hin. Der Rahmen-betriebsplan muss überarbeitet werden.

Aus Sicht der Wasserwirtschaft bestehen keine Bedenken.

Der Waldabstand an der östlichen Plangebietsgrenze ist zu beachten.

Generell wird eine Bodenkundliche Baubegleitung gefordert, die mit der Baubeginnsanzeige dem Landkreis vorzulegen ist.

Im Umweltbericht sind alle erforderlichen Angaben zum Schutzgut Boden, u. a. Aussagen zu den Bodeneigenschaften, zur Bodenbeschaffenheit ebenso wie die Bodenbewertung mit Bestandsaufnahme und Einschätzung der Vorbelastungen aufzunehmen. Weiterhin sind im Umweltbericht sowohl baubedingte Wirkungen auf den Boden wie Flächenbeanspruchung und -verdichtung durch die Baustelleneinrichtung oder Lagerflächen als auch anlagenbedingte Wirkungen zu erläutern. Dazu sind jeweils Ausführungen aufzuführen, wie diese Einwirkungen minimiert werden können.

-

Stellungnahme des Bergamtes Stralsund vom 29.07.2024 mit Aussagen

zu den vorliegenden Bergbau- und Gewinnungsberechtigungen.

-

Stellungnahme des Forstamtes Nossentiner Heide vom 17.10.2024:

Die einzuhaltenden Waldabstände wurden beachtet.

Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätten geltend machen können.

Verfahrensvermerk:

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Freiflächensolaranlage ehem. Kiesabbaufläche“ der Gemeinde Hohen Wangelin wurde im Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren Nr. 05/2025 vom 24.05., Jahrgang 2025, veröffentlicht.

Übersichtsplan mit Lage des Plangeltungsbereiches:

Hohen Wangelin, den 16.04.202

gez. Bernd Willems
Bürgermeister