Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Gievitz gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind herzlich eingeladen. Damit die Versammlung rechtzeitig beginnen kann, werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, sich ab 17:45 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden. Für Speisen und Getränke für das Fest im Nachgang ist gesorgt. Zwecks Planung bitten wir um kurze Ankündigung der Teilnahme entweder persönlich an Mitglieder des Jagdvorstands oder unter JAGGievitz (at) web (Punkt) de.
| Datum: | Freitag, den 5. Juni 2026 |
| Uhrzeit: | 18:00 Uhr |
| Ort: | Feuerwehrhaus Groß Gievitz, Dorfstraße 25 |
| 17192 Peenehagen – Groß Gievitz |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
| 2. | Genehmigung der Tagesordnung |
| 3. | Bericht des Vorstandes samt Kassenbericht |
| 4. | Bericht der Jagdpächter |
| 5. | Vorstellung des Verteilungsplans und der Jahresrechnung für das Jagdjahr 2025/26 |
| 6. | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdpacht für das Jagdjahr 2025/26 |
| 7. | Beschluss über den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2026/27 |
| 8. | Bericht der Rechnungsprüfer und Beschlüsse über die Rechnungsprüfung und die Entlastung des Jagdvorstandes für die Jagdjahre 2022/23 bis 2024/25 |
| 9. | Neuwahl des Jagdvorstandes |
| 10. | Beschluss über eine Verwendung von Mitteln nach § 9 Absatz 4 der Satzung (für Gemeindezwecke oder für Veranstaltungen der Jagdgenossenschaftsmitglieder). |
| 11. | Diskussion/Sonstiges |
| 12. | Schlusswort und Übergang zum Fest der Jagdgenossenschaft |
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Versammlung der Jagdgenossen nicht öffentlich ist.
| • | In der Jagdgenossenschaftsversammlung kann sich eine natürliche Person durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen. |
| • | Juristische Personen oder Personengesellschaften, Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschafts-versammlung schriftlich neu zu erteilen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. |
| • | Die Vertretung durch ein Mitglied der Jagdgenossenschaft ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet. |