Übersichtsplan
Gemeinde Schloen-Dratow
Das Plangebiet befindet sich aus Richtung Waren kommend rechtsseitig anschließend an den Schmachthägener Wald und hat eine Größe von ca. 53,4 ha.
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
| • | Im Norden | durch die B 192 (Waren – Neubrandenburg) |
| • | Im Osten | durch Ackerflächen |
| • | Im Süden | durch Ackerflächen |
| • | Im Westen | durch den Schmachthägener Wald |
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 2, 5, 6, 7 und 8 der Flur 4 Gemarkung Neu Schloen und ist in dem anliegenden Lageplan dargestellt.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schloen-Dratow in der Sitzung am 23.03.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 6 „Sondergebiet Photovoltaik am Schmachthägener Wald“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung mit dem Umweltbericht sowie die wesentlich, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit
vom 03.07.2023 bis einschließlich 07.08.2023
im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz) während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| montags | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr |
| dienstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr |
| mittwochs | 09:00 – 12:00 Uhr |
| donnerstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr. |
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren, www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Bauleitplanung“ sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanz, Fachbeitrag Artenschutz sowie folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
Landesforst M-V Forstamt Stavenhagen vom 03.08.2022, Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 10.08.2022, NABU vom 04.08.2022
Zusammenfassung und Kurzcharakterisierung der Umweltinformationen:
Betroffenheit nationaler und internationaler Schutzgebiete: FFH-Gebiet „Wald,- und Kleingewässerlandschaft nördlich von Waren“ (nördl. angrenzend), FFH-Gebiet „Seen, Moore und Wälder des Müritz-Gebietes“ (im weiteren Umfeld), SPA „Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte“ (im weiteren Umfeld), NSG „Ostufer Tiefwaren-Falkenhäger Bruch“ (im weiteren Umfeld), Nationalpark „Müritz-Nationalpark“ (im weiteren Umfeld), Flächennaturdenkmal „Bachlauf der Ostpeene zum Torgelower See“ (im weiteren Umfeld).
Aussagen in Bezug auf relevante, übergeordnete Programme und Rahmenpläne des Landes M-V bzw. der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte, wie dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm und dem Landesrahmenplan Mecklenburgische Seenplatte 2010, - Aussagen zum Schutzgut Mensch, zur Betroffenheit geschützter Biotope und Lebensräume innerhalb und im Umfeld des Plangebietes,
Bewertung der Betroffenheit sonstiger Schutz- und Kulturgüter, wie dem Bodendenkmal einer Turmhügelburg innerhalb des Plangebietes,- Bewertung der Betroffenheit oder Beeinträchtigung geschützter Arten, wie Vögel, Säugetiere, Amphibien, Reptilien und Insekten,- Rundmäuler und Fische, Weichtiere und Pflanzen,
Bewertung des Naturhaushaltes, der Landschaftspflege und des Landschaftsbildes, Aussagen zum Wasser- und Boden- und Klimaschutz
Schloen-Dratow, den 01.06.2023