Übersichtsplan
Auszug aus der Planzeichnung
Gemeinde Klocksin
Das Plangebiet befindet sich auf Flächen des Kies- und Sandwerkes Klocksin in der Nähe der Ortslage Lütgendorf“, an der Bahnstrecke Berlin-Rostock und hat eine Größe von ca. 22 ha.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Ziel ist die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik. Die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse.
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
| • | Im Norden | durch Betriebsflächen des Kies- und Sandwerkes und die Bahnstrecke Berlin - Rostock |
| • | Im Osten | durch die Bahnstrecke Berlin -Rostock |
| • | Im Süden | durch Ackerflächen |
| • | Im Westen | durch Wald-, und Ackerflächen |
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 97/7 und Teilflächen der Flurstücke 2/2, 8/2, 9, 96/2 und 98/4 der Flur 1 Gemarkung Lütgendorf und ist in der anliegenden Übersichtskarte sowie auf der Planzeichnung ersichtlich.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Klocksin in der Sitzung am 16.05.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „SO Photovoltaik Spülsandfläche Lütgendorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung mit dem Umweltbericht sowie dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden in der Zeit
vom 03.07.2023 bis einschließlich 07.08.2023
im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz) während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| montags | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr |
| dienstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr |
| mittwochs | 09:00 – 12:00 Uhr |
| donnerstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr. |
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren, www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Bauleitplanung“ sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail (kunstmann@amt-slw.de) oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.
Klocksin, den 05.06.2023