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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Hohen Wangelin

Gemeinde Hohen Wangelin

Bekanntmachung

Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06 „Solarpark Knieper Weg“ (Änderung zur Erweiterung des Geltungsbereiches)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 31.05.2023, gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Wangelin hat in der Sitzung am 31.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch die Änderung des Geltungsbereiches zum

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06

„Solarpark Knieper Weg“

beschlossen.

Das Plangebiet wurde erweitert und umfasst nun insgesamt ca. 52,1 Hektar. Ergänzend hinzu kommen teilweise die Flurstücke 21/1, 21/2 und 3/1, der Flur 3, Gemarkung Hohen Wangelin. Ursprünglich waren mit Aufstellungsbeschluss vom 01.03.2022 nur die Teilflächen der Flurstücke 20/2 und 5/4 in der Flur 3, Gemarkung Hohen Wangelin in den Bebauungsplan aufgenommen worden. Der damals beschlossene Geltungsbereich konnte nicht durch eine öffentliche Straße erschlossen werden. Der Vorhabenträger hat sich daher die Zufahrt nun über ein Privatgrundstück gesichert und zusätzliche Flächen des Wegeeigentümers mit in das bestehende Projekt integriert. Der Geltungsbereich des B-Planes wurde dahingehend angepasst.

Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt und befinden sich südlich der Ortslage Hohen Wangelin, nördlich des Malkwitzer See´s sowie parallel zum Knieper Weg.

In dem anliegenden Lageplan ist der neue Geltungsbereich, in dem nun alle Flächen enthalten sind, rot umrandet.

Der räumliche Geltungsbereich kann außerdem im Amt Seenlandschaft Waren während der Öffnungszeiten und auf der Homepage des Amtes, unter der Rubrik Verwaltung und Politik, Bauleitplanung eingesehen werden.

Die Gemeinde beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zu schaffen. Die Gemeinde berücksichtigt hiermit außerdem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbaren Energien, was im überragenden öffentlichem Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt.

08.06.2023

gez. T. Nörenberg
Bürgermeister