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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Grabowhöfe

Übersichtsplan

Gemeinde Grabowhöfe

Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Freiflächensolaranlage am Bahngleis Grabowhöfe“ (gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch)

Das Plangebiet befindet sich auf Ackerflächen entlang der Bahntrasse Berlin – Rostock, zwischen den Ortslagen Grabowhöfe und Louisenfeld und hat eine Größe von ca. 8 ha.

Planungsziel- und Zweck:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe hat in Ihrer Sitzung am 26.01.2022 den Beschluss zur Aufstellung des VB-Planes Nr. 11 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächensolaranlage gefasst. Ziel ist die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik. Die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse.

Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch Ackerflächen und die Bahnstrecke Berlin - Rostock

  • Im Osten durch die Bahnstrecke Berlin –Rostock und Ackerflächen

  • Im Süden durch Ackerflächen und im Anschluss die Straße zur „alten Ziegelei“

  • Im Westen durch Ackerflächen und im Anschluss die Straße zur „alten Ziegelei“

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 20 der Flur 7, Gemarkung Grabowhöfe und ist in der anliegenden Übersichtsplan sowie auf der Planzeichnung ersichtlich.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes.

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe in der Sitzung am 31.05.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Freiflächensolaranlage am Bahngleis Grabowhöfe“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung mit dem Umweltbericht sowie dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden in der Zeit

vom 03.07.2023 bis einschließlich 07.08.2023

im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz) während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

montags

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

dienstags

09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

mittwochs

09:00 – 12:00 Uhr

donnerstags

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr.

Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren, www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Bauleitplanung“ sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail (kunstmann@amt-slw.de) oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.

Grabowhöfe, den 08.06.2023

gez. Enrico Malow
Bürgermeister