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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Hohen Wangelin

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05 „Solarpark Liepen“ der Gemeinde Hohen Wangelin

  • Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Wangelin hat mit Beschluss vom 04.06.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „Solarpark Liepen“ in der Fassung vom Mai 2024 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 86,0 ha und umfasst Teilflächen der Flurstücke 21, 24/5 und 27/2 der Flur 1 in der Gemarkung Liepen.

Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Mai 2024, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 24.06.2024 bis einschließlich 29.07.2024

im Internet über dasBau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren unter der Rubrik „Verwaltung und Politik“ veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4, Haus 1, Raum 30, 17192 Waren während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zusätzlich sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

2.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

3.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

4.

Biotoptypenkartierung

5.

Erfassung der Amphibien und Reptilien

6.

Erfassung der Brutvögel

7.

Erfassung des Zug- und Rastgeschehens

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Die im gesamten Plangeltungsbereich betroffenen Flurstücke weisen eine geringe Bodengüte auf.

-

Der Vorhabenstandort umfasst Ackerflächen, die weitestgehend intensiv bewirtschaftet werden.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Der Vorhabenstandort umfasst Ackerflächen, die als solches intensiv bewirtschaftet werden.

-

Die hier vorhandenen Sandböden sind durch ein geringes landwirtschaftliches Produktionsvermögen und vor allem in den Randbereichen wechselnden, großflächigen Ackerzahlen zwischen 11 und 38 gekennzeichnet. Die durchschnittliche Ackerzahl liegt bei 15.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Im Geltungsbereich selbst befinden sich keine Gewässer II. Ordnung.

-

Innerhalb des Planteile 1 befindet sich ein naturnaher Moorwald, der als solches gesichert wird.

-

Angrenzend an den Planteil 2 befindet sich der Große Liepener See.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

-

Das Klima in Liepen ist warm und gemäßigt.

-

Vom Untersuchungsgebiet selbst geht keine Belastung der Luftqualität aus.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Das Plangebiet weist aufgrund seiner Lage und landwirtschaftliche Vornutzung eine leichte Vorbelastung bezüglich des Biotopbestandes und der Eignung als Lebensraum für Tiere auf.

-

Die vorhandenen Biotope sind zum Großteil anthropogenen Ursprungs.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

-

Der Untersuchungsraum ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt.

-

Als Teil der Agrar- und Kulturlandschaft ist der Untersuchungsraum typisch für intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

-

Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans sind keine wesentlichen Emissions-wirkungen im Plangebiet zu erwarten.

-

Nach dem derzeitigen Stand der Technik sind Reflexionen und Blendwirkungen aufgrund von Antireflexionsschichten ausgeschlossen.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Im Bereich des Vorhabens befinden sich keine Baudenkmale.

-

Es sind allerdings Verdachtsflächen für Bodendenkmale bekannt. Diese sind von jeglicher Bebauung freizuhalten.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

-

Internationale und nationale Schutzgebiete werden durch die vorliegende Planung und die umliegenden Flächen nicht berührt.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Hohen Wangelin elektronisch an kunstmann@amt-slw.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Hohen Wangelin ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 22.06.2024 bis zum 29.07.2024 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren (https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html) veröffentlicht.

Hohen Wangelin, den 12.06.2024

gez. B. Dittmann
stellv. Bürgermeister

Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches