Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Wangelin hat mit Beschluss vom 04.06.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „Solarpark Liepen“ in der Fassung vom Mai 2024 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 86,0 ha und umfasst Teilflächen der Flurstücke 21, 24/5 und 27/2 der Flur 1 in der Gemarkung Liepen.
Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Mai 2024, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 24.06.2024 bis einschließlich 29.07.2024
im Internet über dasBau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren unter der Rubrik „Verwaltung und Politik“ veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4, Haus 1, Raum 30, 17192 Waren während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Zusätzlich sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
| 3. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
| 4. | Biotoptypenkartierung |
| 5. | Erfassung der Amphibien und Reptilien |
| 6. | Erfassung der Brutvögel |
| 7. | Erfassung des Zug- und Rastgeschehens |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Hohen Wangelin elektronisch an kunstmann@amt-slw.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Hohen Wangelin ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 22.06.2024 bis zum 29.07.2024 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren (https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html) veröffentlicht.
Hohen Wangelin, den 12.06.2024
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches