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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretungen

Amt Seenlandschaft Waren

Die Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung gemäß § 33 LKWG M-V in der Gemeinde Klocksin

Die gültigen Stimmen und die Sitze verteilen sich wie folgt auf die Parteien/Wählergemeinschaften und Einzelbewerber/innen:

Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden gewählt:

Gemäß § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz-LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

gez. J. Holtz
Gemeindewahlleiterin

Amt Seenlandschaft Waren

Die Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung gemäß § 33 LKWG M-V in der Gemeinde Moltzow

Die gültigen Stimmen und die Sitze verteilen sich wie folgt auf die Parteien/Wählergemeinschaften und Einzelbewerber/innen:

Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden gewählt:

Gemäß § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz-LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

gez. J. Holtz
Gemeindewahlleiterin

Amt Seenlandschaft Waren

Die Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung gemäß § 33 LKWG M-V in der Gemeinde Peenehagen

Die gültigen Stimmen und die Sitze verteilen sich wie folgt auf die Parteien/ Wählergemeinschaften und Einzelbewerber/innen:

Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden gewählt:

Gemäß § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz-LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

gez. J. Holtz
Gemeindewahlleiterin

Amt Seenlandschaft Waren

Die Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung gemäß § 33 LKWG IVI-V in der Gemeinde Schloen-Dratow

Die gültigen Stimmen und die Sitze verteilen sich wie folgt auf die Parteien/Wählergemeinschaften und Einzelbewerber/innen:

Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden gewählt:

Gemäß § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz-LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

gez. J. Holtz
Gemeindewahlleiterin

Amt Seenlandschaft Waren

Die Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung gemäß § 33 LKWG IVI-V in der Gemeinde Torgelow am See

Die gültigen Stimmen und die Sitze verteilen sich wie folgt auf die Parteien/Wählergemeinschaften und Einzelbewerber/innen:

Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden gewählt:

Gemäß § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz-LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

gez. J. Holtz
Gemeindewahlleiterin

Amt Seenlandschaft Waren

Die Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung gemäß § 33 LKWG M-V in der Gemeinde Vollrathsruhe

Die gültigen Stimmen und die Sitze verteilen sich wie folgt auf die Parteien/Wählergemeinschaften und Einzelbewerber/innen:

Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden gewählt:

Gemäß § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz-LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

gez. J. Holtz
Gemeindewahlleiterin

Amt Seenlandschaft Waren

Die Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung gemäß § 33 LKWG M-V in der Gemeinde Grabowhöfe

Die gültigen Stimmen und die Sitze verteilen sich wie folgt auf die ParteienWählergemeinschaften und Einzelbewerber/innen:

Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden gewählt:

Gemäß § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz-LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

gez. J. Holtz
Gemeindewahlleiterin

Amt Seenlandschaft Waren

Die Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung gemäß § 33 LKWG M-V in der Gemeinde Groß Plasten

Die gültigen Stimmen und die Sitze verteilen sich wie folgt auf die Parteien/Wählergemeinschaften und Einzelbewerber/innen:

Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden gewählt:

Gemäß § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz-LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

gez. J. Holtz
Gemeindewahlleiterin

Amt Seenlandschaft Waren

Die Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung gemäß § 33 LKWG M-V in der Gemeinde Hohen Wangelin

Die gültigen Stimmen und die Sitze verteilen sich wie folgt auf die ParteienAVählergemeinschaften und Einzelbewerber/innen:

Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden gewählt:

Gemäß § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz-LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

gez. J. Holtz
Gemeindewahlleiterin

Amt Seenlandschaft Waren

Die Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung gemäß § 33 LKWG M-V in der Gemeinde Jabel

Die gültigen Stimmen und die Sitze verteilen sich wie folgt auf die Parteien/Wählergemeinschaften und Einzelbewerber/innen:

Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden gewählt:

Gemäß § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz-LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

gez. J. Holtz
Gemeindewahlleiterin

Amt Seenlandschaft Waren

Die Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung gemäß § 33 LKWG M-V in der Gemeinde Kargow

Die gültigen Stimmen und die Sitze verteilen sich wie folgt auf die ParteienAA/ählergemeinschaften und Einzelbewerber/innen:

Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden gewählt:

Gemäß § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz-LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

gez. J. Holtz
Gemeindewahlleiterin

Amt Seenlandschaft Waren

Die Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung gemäß § 33 LKWG M-V in der Gemeinde Klink

Die gültigen Stimmen und die Sitze verteilen sich wie folgt auf die Parteien/Wählergemeinschaften und Einzelbewerber/innen:

Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden gewählt:

Gemäß § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz-LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

gez. J. Holtz
Gemeindewahlleiterin