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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung - Gemeindearbeiters (w/m/d)

In der Gemeinde Moltzow ist die Stelle eines

Gemeindearbeiters (w/m/d)

in Vollzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Aufgabenbereiche:
  • Unterhaltung/Reinigung/Pflege der gemeindlichen Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen mit regelmäßiger Kontrolle der Verkehrssicherheit einschließlich Winterdienst
  • Pflege/Unterhaltung der Spielplätze mit Kontroll- und Dokumentationspflicht
  • gärtnerische Tätigkeiten und Baumschnittarbeiten
  • Hausmeistertätigkeiten
  • Reparatur- und Werterhaltungsmaßnahmen an kommunalen Objekten
  • Wartung/Pflege und Instandsetzung von Geräten, Maschinen und Ausrüstungen
  • Unterstützung bei öffentlichen Veranstaltungen (Märkten, Wahlen etc.)
fachliche Voraussetzungen:
  • abgeschlossene Ausbildung im handwerklichen Bereich
  • Grundkenntnisse im Garten- und Landschaftsbau
  • Erfahrungen mit Beton-, Maurer-, Putz- und Malerarbeiten für Kleinreparaturen
  • Erfahrung im Umgang mit moderner Kommunaltechnik, Kleingeräten, Motorsensen
  • Besitz eines Motorkettensägescheines bzw. Bereitschaft zum Erwerb
  • Führerschein der Klasse BE und L (wünschenswert Klasse C)
persönliche Voraussetzungen:
  • Eigeninitiative und Engagement sowie Teamfähigkeit
  • gesundheitliche Eignung für körperliche Arbeiten (Lasten bis 40 kg/Arbeiten auf Leitern bis 4 m)
  • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit, Rufbereitschaft im Winterdienst, Wochenendeinsatz
wünschenswert:
  • Ortskunde
  • Bereitschaft zum Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr (Tagbereitschaft)
Was erwartet Sie?
  • unbefristete Vollzeitbeschäftigung
  • Vergütung mit Stundenlohn in Höhe von 15,00 €
  • Urlaubsanspruch 30 Tage

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 30.06.2025, 12:00 Uhr an das Personalamt, Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz) bzw. per E-Mail an poststelle@amt-slw.de.

Bitte beachten Sie, dass die mit der Bewerbung verbundenen Kosten nicht erstattet werden können.

Die Rücksendung Ihrer Unterlagen erfolgt nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlags nach Abschluss des Verfahrens. Zudem werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens Ihre Bewerbungsunterlagen vernichtet.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1b) und e) Datenschutzgrundverordnung - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.

gez. C. Buchmann
Bürgermeisterin