Gemeinde Jabel
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jabel hat in öffentlicher Sitzung am 15.11.2023 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 „Solarpark an der alten Güstrower Landstraße“ beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 9. Dezember 2023 im Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren bekannt gemacht.
Mit Beschluss vom 15.05.2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Jabel den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom April 2024 einschließlich der Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 48,4 ha und umfasst die Flurstücke 6/1, 7/1, 13/4, 14/12, 14/14, 14/15 und 20/9 (tlw.) der Flur 2 in der Gemarkung Jabel.
Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand April 2024, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 22.07.2024 bis einschließlich 26.08.2024
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren unter www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Bauleitplanung“ veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz) während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr. |
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Jabel elektronisch an kunstmann@amt-slw.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Jabel ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 20.07.2024 bis zum 26.08.2024 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren unter www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik", „Bauleitplanung" veröffentlicht.
Jabel, den 28.06.2024
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches